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Softmatic AG i. Ins.

euro adhoc: Softmatic AG i. Ins.
Ergebnis Gläubigerversammlung (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Norderstedt, 29. August 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG
i.Ins., Norderstedt teilt mit, daß der am 29. Januar 2003 von der
Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan durch das Gericht geprüft
wurde und keine Gründe für eine Zurückweisung festgestellt wurden.
Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen Tage hat den
Insolvenzplan erörtert. Die anwesenden oder vertretenen Gläubiger
haben in fünf von sieben Gläubigergruppen dem Insolvenzplan
zugestimmt.
Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen
gem. §245 InsO zu ersetzen. Sobald eine gerichtliche Entscheidung
vorliegt, wird diese veröffentlicht.
Der Insolvenzplan sieht den Fortbestand der Gesellschaft vor. Die im
Rahmen der Umsetzung des Insolvenzplanes erforderlichen Mittel sind
bereits durch Investorenvereinbarungen gesichert.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 29.08.2003

Rückfragehinweis:

Insolvenzverwalter Hans-Jürgen Beil

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0007271702
WKN: 727170
Index:
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr

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  • 29.01.2003 – 13:33

    euro adhoc: Softmatic AG i. Ins. / Insolvenzplan zum Erhalt der Softmatic AG eingereicht (D)

    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Norderstedt, 29. Januar 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG, Norderstedt teilt mit, dass bei dem Amtsgericht Norderstedt ein Insolvenzplan für eine von §1 InsO abweichende Regelung zum Erhalt der Softmatic AG eingereicht wurde. Ende der Ad-hoc-Mitteilung ...