EANS-Adhoc: ESCADA AG hat weitere Schritte bei finanzieller Restrukturierung umgesetzt
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Restrukturierung
08.07.2009
München, 8. Juli 2009 - Die am 28. April 2009 von der ordentlichen Hauptversammlung der ESCADA AG beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wurden am 8. Juli 2009 ins Handelsregister eingetragen und sind damit rechtswirksam. Der Eintragung vorausgegangen waren Vergleiche zwischen der Gesellschaft und sämtlichen Personen, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben hatten.
Durch die Rechtswirksamkeit der Kapitalherabsetzung sowie durch weitere Sanierungsmaßnahmen sind die Gründe für die Anzeige nach §92 Abs. 1 Aktiengesetz (Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der ESCADA AG) entfallen; aus diesem Grund wird die für den 24. Juli 2009 geplante außerordentliche Hauptversammlung abgesagt.
Zusammen mit der bereits am 3. Juli 2009 veröffentlichten Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Beteiligungsgesellschaften BO-DO Vermögensverwaltung GmbH (Gesellschafter: Wolfgang Herz) und MPS Erste Vermögensverwaltung GmbH (Gesellschafter: Michael Herz), welche zusammen 24,9 % der Stimmrechte an der ESCADA AG halten, gemäß § 37 WpÜG von der Abgabe eines Pflichtangebots an die übrigen Aktionäre zu befreien, sind weitere Voraussetzungen für die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft erfüllt. Der nächste Schritt in der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft erfordert, dass das bis zum 31. Juli 2009 laufende Umtauschangebot an die Gläubiger der ESCADA-Anleihe 2005/2012 die festgesetzte Annahmequote von 80 % (bezogen auf den Gesamtnennwert der Anleihe von 200 Mio. Euro) erreicht.
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