EANS-Adhoc: Mitteilung gemäß § 15 WpHg -
WINTER AG - Squeeze Out
Barabfindung
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05.11.2010
Trüb AG legt Barabfindung für Winter AG-Minderheitsaktionäre auf 1,20 Euro je Aktie fest
Die Trüb AG, Aarau/Schweiz, Hauptaktionärin der Winter AG, hat dem Vorstand der Winter AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Winter AG auf EUR 1,20 je Stückaktie festgelegt hat.
Die Trüb AG hält 95,12 Prozent der Anteile an der Winter AG. Das heutige konkretisierte Übertragungsverlangen an den Vorstand der Winter AG ist darauf gerichtet, die Hauptversammlung der Winter AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winter AG auf die Trüb AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen zu lassen. Diese Hauptversammlung ist für den 22. Dezember 2010 geplant.
Winter AG Der Vorstand
Unterschleißheim, 05. November 2010
Rückfragehinweis:
Iris Schütze
Telefon: +49(0)89-33034-102
E-Mail: Iris.Schuetze@winter-ag.de
Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0XFUK6
WKN: A0XFUK
Index: CDAX
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