SVV Schweizerischer Versicherungsverband
Versicherungsverband: Mindestzinsformel muss ökonomisch sinnvoll sein
Zürich (ots)
Ein Mindestzinssatz ist in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich unnötig. Wird am BVG-Mindestzins festgehalten, braucht es dafür eine ökonomisch sinnvolle Formel. Diese ist auf der heutigen Gesetzesgrundlage nicht möglich. Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst deshalb den Entscheid des Bundesrates, dem Parlament die Ablehnung der Motion der SGK-N zur Mindestzinssatzformel zu beantragen.
Der in der Motion erwähnte Artikel 15 BVG verlangt, dass für die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes alle Anlagekategorien berücksichtigt werden, insbesondere auch risikobehaftete Anlagen wie Aktien und Immobilien. Mit einer solchen Formel werden Vorsorgeeinrichtungen unabhängig ihrer Risikofähigkeit gezwungen, signifikante und unkontrollierbare Risiken einzugehen. Aufgrund der Grösse des Vermögens in der beruflichen Vorsorge würde dies zu einem systematischen Finanzmarktrisiko und zur Gefährdung der langfristigen Stabilität und Sicherheit der 2. Säule führen.
Mindestzinssatz unnötig
Ein Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ist grundsätzlich nicht nötig. Denn mit einem separaten, dynamisch betriebenen Sicherungsfonds und der Legal Quote partizipieren die Versicherten angemessen am Anlageergebnis, das ihr Vorsorgewerk mit den anvertrauten Ersparnissen erzielt. Damit verliert der Mindestzinssatz an sich seine Berechtigung. Zudem könnten ohne Mindestzinssatz höhere Erträge erwirtschaftet werden, was durchaus im Interesse der Versicherten wäre.
Wird am gesetzlichen Mindestzinssatz festgehalten, so fordern die Lebensversicherer eine feste Formel, die planbar, transparent und ökonomisch sinnvoll ist. Für eine ökonomisch sinnvolle Formel müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Mindestzinssatzformel beruht auf dem rollenden Durchschnitt risikoarmer Anlagen über einen grösseren Zeitraum - mindestens sieben Jahre - und für eingegangene Anlagerisiken muss ein Abschlag vorgenommen werden können. Die Umsetzung dieses Vorschlags bedingt eine Änderung des Artikels 15 BVG, welche im Rahmen einer Gesetzesanpassung - die wegen der Senkung des Umwandlungssatzes ohnehin nötig wird - durchgeführt werden kann.
Die Versicherungsbranche schlägt den rollenden Durchschnitt von Bundesobligationen mit Abschlag als Grundlage für eine Formel zur Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes vor, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen.
Hinweise an die Redaktion:
05.3467 - Motion. Feste Formel für BVG-Mindestzinssatz: http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2005/d_gesch_20053467.htm
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 75 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit über 42'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 95% der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.
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Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch