Jahresergebnis 2005 der SWISSLOS: Über 300 Millionen Franken für guten Zweck
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Basel (ots)
- Hinweis: Der Jahresbericht 2005 kann im pdf-Format unter http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100004581 kostenlos heruntergeladen werden -
SWISSLOS blickt auf ein Rekordjahr zurück. Die Lotteriegesellschaft hat 2005 einen Reingewinn von 309 Millionen Franken erarbeitet. Davon fliessen 293 Millionen Franken in die kantonalen Lotteriefonds zur Unterstützung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport. Die verbleibenden 16 Millionen Franken stellt SWISSLOS der Sport-Toto-Gesellschaft zur Verfügung für die Alimentierung des nationalen Sports.
Erlös aus Zahlenlottos und Losen für Gemeinnützigkeit
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet SWISSLOS Lotteriespiele an - Zahlenlottos (Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen. SWISSLOS ist im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft auch zuständig für die Vermarktung und Durchführung der Sportwetten Toto und Sporttip. Bei einem Bruttospielertrag(*) von 525 Millionen Franken (2004: 460 Millionen Franken) resultierten letztes Jahr 309 Millionen Franken Reingewinn - 52 Millionen Franken oder 20% mehr als im Vorjahr. Dieser Erfolg ist vor allem auf das supranationale Zahlenlotto Euro Millions mit seinen attraktiven Jackpots zurückzuführen.
Der Reingewinn von SWISSLOS kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. 293 Millionen Franken erhalten die kantonalen Lotteriefonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. 16 Millionen Franken fliessen via Sport-Toto-Gesellschaft in den nationalen Sport; Nutzniesser sind namentlich Swiss Olympic und der Schweizerische Fussballverband. So kommen dem Schweizer Sport insgesamt 75 Millionen Franken von SWISSLOS zugute.
Klärung offener Fragen mittels Konkordat
Das letzte Jahr war auf der politischen Bühne vor allem durch den Ratifikationsprozess des interkantonalen Konkordats geprägt. Nach der Sistierung der Lotteriegesetzrevision hatte der Bundesrat die Kantone eingeladen, die notwendigen Neuerungen im Lotteriewesen selbst voranzutreiben. Mit dem Konkordat regeln die Kantone offene Fragen im Lotteriewesen ohne Gesetzesrevision auf Bundesebene:
- Erhöhte Transparenz und verbesserte Corporate Governance bezüglich Aufsicht, Bewilligung und Verteilung
- Konzentration der Bewilligungskompetenz auf eine Instanz
- Produktangebot, das im Rahmen des bestehenden Gesetzes der allgemeinen und weltweiten Markt- und Konsumentenentwicklung standhält und Erhaltung des Freiraums für den Einsatz neuer Technologien
- Angemessene Prävention zur Bekämpfung des Suchtrisikos und Erhebung einer entsprechenden Abgabe von 0,5% des Bruttospielertrags
Der Konkordatsprozess ist auf der Zielgeraden; die geschaffenen Aufsichtsorgane werden ihre Aufgaben termingerecht ab dem 1. Juli 2006 wahrnehmen. Mit dem Konkordat wird eine überzeugende Modernisierung des Lotteriewesens erreicht, die es den Schweizer Lotteriegesellschaften auch in Zukunft erlaubt, ihre Mission für die Gemeinnützigkeit erfolgreich fortzuführen.
(*) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den an die Spielenden ausbezahlten Gewinnen.
Kontakt:
Regula Süess, Public Relations
Tel. +41/61/284'11'11
E-Mail: regula.suess@swisslos.ch