Erhöhung der Freigrenze bei der Verrechnungssteuer
Basel (ots)
Ab dem 1. Januar 2019 tritt das Bundesgesetz über Geldspiele in Kraft. Ab dann werden die Produkte von Swisslos noch einmal deutlich attraktiver: Alle Gewinne bis CHF 1'000'000.- sind ab diesem Zeitpunkt von der Verrechnungssteuer befreit.
Aber nicht nur das! Die glücklichen Gewinner sind künftig bis zu einem Gewinnbetrag von CHF 1'000'000.- nicht nur vom Bezahlen der Verrechnungssteuer befreit, Gewinne bis zu dieser Höhe sind neu auch komplett steuerbefreit.
Bei Gewinnen höher CHF 1'000'000.- ist künftig nur noch der die Million übersteigende Betrag verrechnungs- und einkommenssteuerpflichtig. Z.B. wird bei einem Gewinn über CHF 1'100'000.- die Verrechnungssteuer nur auf CHF 100'000.- erhoben und nur dieser Betrag ist auch einkommenssteuerpflichtig.
In der Praxis bedeutet das, dass für Gewinne mit Ziehungs- oder Kaufdatum im Jahr 2018 noch die alte Grenze von CHF 1'000.- gilt, auch wenn diese erst im Jahr 2019 geltend gemacht oder ausbezahlt werden. Unter die neue Regelung fallen alle Gewinne, mit einem Ziehungs- oder Kaufdatum ab dem 1. Januar 2019.
Die bestehenden Auszahlgrenzen an den Verkaufsstellen bleiben bestehen. Bei den Lottos- und Sportwetten-Produkten können Gewinne bis CHF 1'000.- ausbezahlt werden. Bei den Losen bleibt diese Grenze auf CHF 200.- beschränkt. Beide Grenzen gelten selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, dass die Verkaufsstellen über die nötige Liquidität verfügen.
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