Stadtwerke brauchen jetzt Investitionssicherheit
Stellungnahme von Swisspower zur Revision des StromVG
Bern (ots)
Der Bundesrat hat es mit dem Entwurf des revidierten Stromversorgungsgesetzes versäumt, Vorschläge zu machen, wie er die Investitionen in erneuerbare Stromproduktion zu sichern gedenkt. Stattdessen setzt er auf das Prinzip Hoffnung. Swisspower, die Allianz der Schweizer Stadtwerke, fordert den Bundesrat auf, nochmals über die Bücher zu gehen. Damit die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden können, braucht es jetzt ein starkes Signal für Investitionen im Inland.
Mit der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweiz das Ziel gesetzt, die wegfallenden Kernkraftwerke hauptsächlich mit erneuerbarem Strom zu kompensieren. Bei der Erarbeitung und parlamentarischen Beratung des neuen Energiegesetzes, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, war stets klar, dass es ein zweites Massnahmenpaket braucht («Lenken statt fördern»), um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Inzwischen hat Politik und Verwaltung der Mut verlassen. Von einem Lenkungssystem spricht kaum noch jemand. Doch auch sonst zeichnen sich keine Alternativen ab.
Der Bundesrat setzt mit dem vorliegenden Entwurf zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) vielmehr auf das Prinzip Hoffnung:
- Hoffnung, dass ohne zusätzliche Instrumente genügend in erneuerbare, inländische Stromproduktion investiert wird. - Hoffnung, dass unsere Nachbarländer jederzeit genügend Strom exportieren können, um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. - Hoffnung, dass die Strompreise und der CO2-Preis mittelfristig signifikant ansteigen. - Hoffnung, dass die volle Marktöffnung den erneuerbaren Energien den nötigen Schub verschafft. - Hoffnung, dass ein Standardprodukt in der Grundversorgung genügend Nachfrage für erneuerbaren Strom erzeugt, um (Re-)Investitionen in die grossen Wasserkraftwerke sicherzustellen.
Die Realität hingegen sieht folgendermassen aus:
- Schon heute investieren Schweizer EVUs hauptsächlich in erneuerbare Erzeugungsanlagen im Ausland, weil kaum rentable Projekte im Inland existieren. Die Marktöffnung wird den finanziellen Spielraum der Unternehmen zusätzlich einschränken. - Unsere Nachbarländer stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie die Schweiz. Es ist fraglich, ob sie zu kritischen Zeiten (vor allem im Winter) noch genügend Exportkapazitäten haben. Der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU wird sich zudem weiter verzögern, solange die institutionellen Fragen nicht geklärt sind. - Die Grenzkosten erneuerbarer Stromproduktion sind marginal und die Schweiz importiert den Strompreis aus den Nachbarländern. Unter diesen Umständen ist es eine gewagte Prognose, auf steigende Strompreise zu setzen. Der CO2-Preis ist eine politische Grösse, die von der Schweizer Politik nicht beeinflusst werden kann. Die Marktöffnung wird zu zunehmenden Unsicherheiten bei der Strombeschaffung und zu höherem Aufwand für die EVUs führen (Lieferantenwechselprozesse, Marketingkosten etc.). - Preissensitive Kunden werden nicht bereit sein, in der Grundversorgung signifikant höhere Preise zu bezahlen als auf dem freien Markt.
Kaufmann: «Diskussion muss jetzt geführt werden»
Unter dem Strich heisst das: Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Schweiz - wie die anderen europäischen Staaten auch - über Instrumente nachdenkt, welche die inländische, erneuerbare Stromproduktion stärken. Damit würden gleich lange Spiesse geschaffen und es könnten endlich wieder entsprechende Investitionen im Inland getätigt werden. Damit würde auch der Auftrag des Parlamentes umgesetzt, den die beiden Räte mit der Überweisung der Motion 18.3000 («Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen») dem Bundesrat erteilt haben.
«Es braucht jetzt, im Rahmen der StromVG-Revision, eine Diskussion über die richtigen Instrumente zur Sicherung der Investitionen in die inländische, erneuerbare Stromproduktion», sagt Ronny Kaufmann, CEO von Swisspower AG. «Die bestehenden Förderinstrumente laufen aus und die Zukunft ist unsicher. Diese Unsicherheit ist Gift für dringend nötige Investitionen.»
Swisspower lässt bewusst offen, mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden sollen. Möglich sind aus Sicht der Stadtwerke Lenkungsabgaben auf nicht erneuerbaren Strom, ein Quotenmodell für Erneuerbare oder Ausschreibungen mit Marktprämien, welche die Differenz zwischen Gestehungskosten und Marktpreisen decken und über längere Zeit ein stabiles Preissignal aussenden.
Verursachergerechte und engpassorientierte Netztarife
Swisspower nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort auch zu anderen wichtigen Punkten der StromVG-Revision Stellung. So begrüsst die Stadtwerkeallianz die vom Bundesrat vorgeschlagenen, stärker leistungsabhängigen Netztarife. Allerdings würde sich Swisspower hier mehr Freiheiten für die Verteilnetzbetreiber wünschen. Es muss für die Stadtwerke möglich sein, dynamische und engpassorientierte Netztarife einzuführen. So kann das Netz besser ausgelastet und können die Kosten tief gehalten werden.
Auch bei der Handhabung von Flexibilitäten sollen die Verteilnetzbetreiber genügend Handlungsspielraum erhalten, damit Innovationen nicht vorzeitig abgewürgt werden.
Mit dem Vorschlag zur Speicherreserve ist Swisspower weitgehend einverstanden. Allerdings soll diese im Gesetz offener und vor allem technologieneutraler gestaltet werden. Auch Lösungen mittels Verbrauchssteuerung (Demand Side Management) oder dezentrale WKK-Anlagen sollen an der Ausschreibung für die Reserve teilnehmen können.
Alle Speicher gleichbehandeln
Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft die Behandlung von Speichern. Mit zunehmenden Produktionsüberschüssen im Sommer und Defiziten im Winter werden saisonale Speicher künftig an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass verschiedene Speicherlösungen gleichbehandelt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene, einseitige Bevorzugung von Pumpspeicherkraftwerken geht deshalb in die falsche Richtung. Sämtliche Speicher, welche die gespeicherte Energie wieder in ein öffentliches Netz zurückspeisen, sollen vom Netzentgelt befreit werden - also beispielsweise auch Power-to-Gas-Anlagen. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen für die Sektorkopplung, die für die Dekarbonisierung von Wärme und Mobilität eine entscheidende Rolle spielt.
Link zur vollständigen Stellungnahme zur Vernehmlassung zum StromVG: http://ots.ch/KMCz6C
Kontakt:
Jan Flückiger
Leiter Public Affairs und Kommunikation
Swisspower AG
Telefon +41 (0)44 253 82 12
Mobil +41 (0)79 440 71 25
jan.flueckiger@swisspower.ch