vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz
vips: Kostengutsprachen für Medikamente - Untaugliche Evaluation des BAG
Zug (ots)
Die vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz beurteilt die vom BAG in Auftrag gegebene Evaluation zur Umsetzung von Art. 71a und b KVV, also zur Vergütung von Medikamenten, die nicht auf der Spezialitätenliste der Grundversicherung sind, als untauglich. Sie fordert, bevor Massnahmen zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit der Patienten bei der Vergütung solcher Medikamente diskutiert werden, eine erweiterte Evaluation, in welche die hauptsächlich betroffene Ärzteschaft, die Patienten und die Pharmaindustrie miteinbezogen werden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte vor wenigen Tagen die von ihm in Auftrag gegebene Evaluation der Umsetzung von Art. 71a und b KVV. Ziel war es, in Erfahrung zu bringen, wie die neue Verordnung zur Vergütung von Medikamenten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, sich in der Praxis bewährt. Anlass für diese Evaluation waren verschiedene politische Vorstösse, die kritisierten, dass mit der neuen Verordnung bei der Vergütung von Medikamenten für die Patienten verbreitet Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit geschaffen worden sei.
Die vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz beurteilt die Evaluation als Parteigutachten mit sehr eingeschränkter Aussagekraft. Nicht in erster Linie die betroffenen Kreise wurde zu den Auswirkungen der neuen Regelung befragt, also die Ärzte, die Patienten und die Pharmaindustrie, sondern mit Ausnahme von wenigen Experteninterviews ausschliesslich die Krankenversicherer, welche die Auswirkungen aus ihrer subjektiven Parteisicht beurteilten. Entsprechend unterschiedlich fielen denn auch die Beurteilungen aus. So gaben in der Befragung die grossen Versicherer an, dass die Bearbeitung eines Vergütungsgesuches rund fünf Tagen betragen würde. Die wenigen Ärzte, die befragt worden sind, gaben eine Zeitdauer von bis zu 30 Tagen an, also das Sechsfache. Ein anderes Beispiel: 78% der Versicherer gaben sich mit der heutigen Nutzenbeurteilung zufrieden. In den wenigen Expertengesprächen ergab sich allerdings, dass die unterschiedliche Entscheidungspraxis der Versicherer einen Hauptkritikpunkt der Art. 71a/b KVV bildeten. Es wurde darauf hingewiesen, dass der therapeutische Nutzen bei Kostengutsprachen in vergleichbaren Fällen je nach Versicherer bzw. vertrauensärztlichen Diensten teilweise stark unterschiedlich beurteilt werden. Es verwundert denn auch nicht, wenn santésuisse sofort nach Publikation des Evaluationsberichtes kommentiert: "Rechtsgleicher Zugang zu Medikamenten ist gewährleistet." Diese Schlussfolgerung kann die vips auf Grund der ihr vorliegenden Problemfälle, welche auch dem BAG zur Kenntnis gebracht worden sind, nicht nachvollziehen.
Befremdlich ist, dass das BAG in einer ersten Stellungnahme die heute herrschende rechtsungleiche Behandlung von Patienten aufgrund dieses Parteigutachtens beschönigt und nur marginale Anpassungsmassnahmen als erforderlich bezeichnet. Die vips fordert, dass eine Evaluation, welche als Grundlage für politische Entscheidungen über allfällige Anpassungen von Art. 71a/b KVV dienen kann, auf die Ärzteschaft, Patienten und Pharmaunternehmen, die tagtäglich mit den Problemen der Vergütungsentscheidungen der Versicherer konfrontiert sind, ausgedehnt wird. Erst wenn diese aussagekräftigen Ergebnisse vorliegen, kann aus Sicht der vips seriöserweise das Problem in allen seinen Facetten beurteilt werden.
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