euro adhoc: Advanced Medien AG
Advanced Medien AG erringt bedeutenden Erfolg im Prozess gegen MAXXFilm (D)
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Im Prozess der Advanced Licencing GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH stellte das Landgericht München I heute die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 31.10.2002
Rückfragehinweis:
Susanne Rehm Tel.: +49(0)89613805-0 E-mail: info@advanced-medien.de
Branche: Medien
ISIN: DE0005093009
WKN: 509300
Index: Nemax All Share
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Neuer Markt