euro adhoc: Advanced Medien AG
Sonstiges
Advanced Medien AG -
Hauptversammlungsbeschlüsse im Rahmen des gerichtlichen Freigabeverfahrens
bestandskräftig
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24.05.2006
München, 24. Mai 2006 - Der Advanced Medien AG (ISIN DE 0001262186, WKN 126218) ist heute der Beschluss des Oberlandesgerichts München zugegangen, in dem der Senat den Freigabebeschluss des Landgerichts München I zum Genehmigten Kapital bestätigt und die hiergegen erhobenen sofortigen Beschwerden zurückgewiesen hat. Desweiteren hat das Oberlandesgericht entschieden, dass der Beschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag ebenfalls Bestandskraft hat.
Somit sind beide Hauptversammlungsbeschlüsse bestandskräftig und können auch nicht mehr durch die anhängenden Anfechtungsklagen berührt werden.
Damit ist die rechtliche Unsicherheit, die durch die Anfechtungsklagen zweier Aktionäre gegen den Beschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Advanced Medien AG und ihrer Tochtergesellschaft Atlas Air Film + Media Service GmbH und gegen den Beschluss zum Genehmigten Kapital der Advanced Medien AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. November 2005 entstanden ist, beendet.
Advanced Medien AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Susanne Rehm
Ltg. IR
Tel.: +49(0)89 613805-43
E-Mail: info@advanced-medien.de
Branche: Medien
ISIN: DE0001262186
WKN: 126218
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
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