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S&T AG

Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm. § 65 Abs. 1a AktG

Wien (euro adhoc) -

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  verantwortlich.
Aktien/Hauptversammlungsbeschlüsse
Der Vorstand der S&T System Integration &
Technology Distribution AG gibt bekannt, dass auf der 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2008 folgende Beschlüsse
gefasst wurden:
a) Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 
Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich zulässigen Ausmaß zu einem niedrigsten 
Gegenwert von Euro 1,-- und zu einem höchsten Gegenwert von Euro 
150,-- bei einer Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung vom 1.11.2008 
bis 31.10.2010.
b) Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in 
anderer Art als über die Börse ohne weiteren Beschluss der 
Hauptversammlung unter Ausschluss einer Kaufgelegenheit 
beziehungsweise eines Bezugsrechts der Aktionäre bei einer 
Geltungsdauer der Veräußerungsermächtigung von 5 Jahren ab dem Datum 
der Beschlussfassung, wobei die Veräußerung der eigenen Aktien zu 
einem Preis zu erfolgen hat, der den Börsekurs der Aktien der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung über- oder nicht 
wesentlich unterschreitet und die Ermächtigung ganz oder in Teilen 
ausgeübt werden kann.
Wien, 16.Mai 2008
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Dkfm. Armin Baltzer
Investor Relations
mailto:armin.baltzer@snt-world.com

S&T System Integration &
Technology Distribution AG
Geiselbergstraße 17-19
1110 Vienna, Austria
Phone: +43 1 367 80 88
mailto:snt@snt-world.com
www.snt-world.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000905351
WKN:
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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