Cablecom passt Praxis bei Schichtzulagen an
Zürich (ots)
Cablecom hat in Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation entschieden, die Auszahlung von Schichtzulagen anzupassen und rückwirkend bis zum 1. Januar 2001 vorzunehmen. Damit schliesst sich cablecom der neu geltenden Praxis an.
Gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil vom 5. Dezember 2005 sind Nacht- und Wochenendzulagen ein fester Lohnbestandteil und daher auch während der Ferien auszuzahlen, falls die Beschäftigung auf regelmässiger oder dauerhafter Basis erfolgt. Cablecom hat deshalb in Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation und der Arbeitnehmervertretung die Schichtzulagenregelung per sofort angepasst. Weiter hat cablecom beschlossen, aktiven Mitarbeitenden die Zulagen rückwirkend bis zum 1. Januar 2001 nachzuzahlen.
Dazu Thomas Foery, Director Human Resources: "Das Bundesgerichtsurteil vom 5.12.2005 hat kantonal unterschiedliche Auslegungen bezüglich Schichtzulagen neu geregelt. Ich bin sehr zufrieden, dass wir im anschliessenden Gespräch mit der Gewerkschaft Kommunikation und der Arbeitnehmervertretung eine Lösung gefunden haben." Cablecom steht in regelmässigen Dialog mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften.
Über cablecom
Cablecom ist das grösste Kabelnetzunternehmen der Schweiz und versorgt seine Kundinnen und Kunden mit Quadruple-Play-Angeboten in den Bereichen Kabelfernsehen, Breitband-Internet, Mobil- und Festnetztelefonie. Weiter bietet cablecom Sprach-, Daten- und Mehrwertdienste für Geschäftskunden an. Kabelnetzunternehmen versieht cablecom mit Anlagenbau sowie mit Anwendungs- und Übertragungsdiensten für Fernsehen, Telefonie und Internet. Das eigene, landesweite Netzwerk (eines von nur zwei in der Schweiz) versorgt 14 der 16 grössten Städte des Landes. Cablecom ist eine Ländergesellschaft von UPC Broadband, der europäischen Kabelnetzgruppe von Liberty Global Inc.
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