Forum Mobil: Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt - Mobilfunk-Grenzwerte schützen Kinder verlässlich
Bern (ots)
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat aufgrund missverständlicher Medienberichte klargestellt, dass ihre bestehenden Empfehlungen zur Frage der Vorsichtsmassnahmen für Kinder bei der Benutzung von Mobiltelefonen nach wie vor Gültigkeit haben. Die WHO hält in ihrer Stellungnahme fest, dass bis heute alle Expertenberichte über gesundheitliche Effekte aufgrund elektromagnetischer Felder, wie sie beim Mobilfunk verwendet werden, zum Schluss gekommen sind, dass es unterhalb der Grenzwerte, die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt wurden, keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gibt.
Mit ihrer Stellungnahme hält die WHO fest, dass das Faktenblatt aus dem Jahr 2000 nach wie vor gültig ist. Das gilt insbesondere auch für die empfohlenen Vorsichtsmassnahmen. Wörtlich heisst es im Faktenblatt: "Nach den gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keine Notwendigkeit für bestimmte Vorsichtsmassnahmen bei der Nutzung von Mobiltelefonen. Jeder Einzelne kann selbst bestimmen, ob er seine Hochfrequenzexposition oder die seiner Kinder begrenzen möchte, indem er die Länge der Anrufe einschränkt oder indem er Freisprecheinrichtungen nutzt, um die Mobiltelefone von Kopf und Körper fern zu halten."
Darüber hinaus stellt die WHO in ihrer Stellungnahme klar, dass die empfohlenen Grenzwerte, die auf dem gesamten verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand basieren, grosse Sicherheitsfaktoren beinhalten, und zwar sowohl für Personen, die in der Nähe von Sendeanlagen Arbeiten verrichten, als auch zum Schutz der allgemeinen Öffentlichkeit und von Kindern.
Sonja Bietenhard, die Geschäftsführerin des Forum Mobil, ist froh über diese Klarstellung, behebt sie doch ein weit verbreitetes Missverständnis: "Wir lesen immer wieder über wissenschaftliche Unsicherheit und fehlende Informationen. Das stimmt so nicht. Was wir wissen deutet darauf hin, dass uns die Grenzwerte ausreichenden Schutz bieten. Erst recht in der Schweiz, die im dicht besiedelten Gebiet zehnmal strengere Grenzwerte vorschreibt." Die Schweiz hat nur für Orte mit sog. kurzfristigem Aufenthalt die ICNIRP-Grenzwerte übernommen. An Orten, an welchen sich Menschen längere Zeit aufhalten, gelten um den Faktor zehn strengere Vorsorge-Grenzwerte, als von der ICNIRP empfohlen. Die Vollzugsbehörden, die Mobilfunkbetreiber wie auch die Bevölkerung können sich daher auf die in der NISV verankerten Anlagegrenzwerte verlassen (u. a. Bundesgerichtsurteil 1A.158/2004 vom 12. August 2004).
Immer mehr Menschen telefonieren mobil, immer häufiger wird das Handy genutzt - das Forum Mobil setzt sich für eine sachliche Diskussion zwischen den verschiedensten Interessengruppen rund um das Thema Mobilfunk ein.
Links
Klarstellung der WHO im Original http://www.who.int/peh-emf/meetings/ottawa_june05/en/index4.html
Das Faktenblatt Nr. 193 über Elektromagnetische Felder und öffentliche Gesundheit http://www.who.int/docstore/peh-emf/publications/facts_press/gfact/gf s193.htm
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