Intercell Ag: Bekanntmachung gemäß § 93 Abs 1 und Abs 2 BörseG
Wien (euro adhoc) -
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Aktien
Wien (Österreich), 28. September 2007 - Nach der Durchführung einer Kapitalerhöhung unter Ausgabe von 4,8 Millionen neuen Aktien an die Novartis Pharma AG zu einem Emissionspreis von EUR 31,25 pro Aktie, somit insgesamt EUR 150 Millionen, und der Zulassung der neuen Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse, gibt die Intercell AG mit dem Sitz in Wien die folgenden meldepflichtigen Änderungen in den Stimmrechtsanteilen bekannt:
Bekanntgabe der Stimmrechtsanteile, die von Novartis gehalten werden, gemäß § 93 Abs 2 BörseG:
Novartis AG teilte mit, dass Unternehmen aus dem Konzern der Novartis AG nunmehr 7.244.940 Aktien und somit 15,9 Prozent der Stimmrechtsanteile der Intercell AG halten, wobei 4.800.000 Aktien (10,5 %) von der Novartis Pharma AG, 2.400.000 Aktien (5,3%) von der Novartis Vaccines and Diagnostics, Inc. und 44.940 Aktien (0,1%) von der Novartis Vaccines and Diagnostics GmbH & Co. KG gehalten werden.
Bekanntgabe der Gesamtzahl der Stimmrechte gemäß § 93 Abs 1 BörseG:
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten, nennbetragslosen Stammaktien der Intercell AG beträgt nunmehr 45.521.707. Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 45.521.707,-.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Intercell AG
Mag. Dott. Astrid Meinl
Corporate Communications Manager
Tel. +43 1 20620 313
ameinl@intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel