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Intercell AG

EANS-News: Intercell AG
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG (Optionen an Aufsichtsratsmitglieder)

Wien (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Unternehmen/Bekanntmachung
-
1.    Allgemeines
1.1   In der Hauptversammlung vom 19.06.2009 soll die Gewährung von Optionen an
Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Die Bedienung erfolgt
voraussichtlich durch eigene Aktien. Aus diesem Grund erstattet der Vorstand der
Gesellschaft hiermit einen Bericht gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs Z 3 AktG an
die Hauptversammlung.
2.    Grundsätze und Leistungsanreize für Aktienoptionen an
Aufsichtsratsmitglieder
2.1   Als Aufsichtsräte der Gesellschaft konnten hervorragende internationale
Experten aus dem Impfstoffbereich und der Finanzbranche gewonnen werden. Um
diese Personen und ihre Kompetenzen an das Unternehmen zu binden, ist es
notwendig ein an den Unternehmenserfolg geknüpftes Anreizsystem zu schaffen.
Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern sollen daher
Aktienoptionsverträge geschlossen werden, deren Bedingungen den Bedingungen des
ESOP 2008 (siehe unten) zu entsprechen haben.
2.2   Folgende wesentliche Bedingungen liegen dem ESOP 2008 zugrunde:
(i)   Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der 
näheren Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die 
wesentlichen Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter 
Aktienoption gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der 
Gesellschaft zu erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, 
den die Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die 
Gesellschaft bezahlen müssen, entspricht dem letzten Schlusskurs der 
Intercell-Aktie vor Beschlussfassung über die Einräumung der Optionen
bzw. vor einer allenfalls erforderlichen Veröffentlichung, die dieser
Beschlussfassung voranzugehen hat.
(ii)  Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer 
Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der 
Schlusskurs der Intercell Aktie am Tag vor Beginn eines 
Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis 
liegt.
(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des 
Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden 
Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 
% im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden.
(iv)  Für Optionen, die als besonderer Anreiz - insbesondere im 
Rahmen der Einstellung von Führungskräften - eingeräumt werden, kann 
die erstmalige Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden. Im Falle 
eines Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent der 
Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft werden alle ausstehenden 
Optionen mit Wirksamkeit der Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die 
Ausübung jeweils nur während eines Ausübungsfensters erfolgen.
(v)   Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier 
Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein 
jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder 
ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in 
denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein 
weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige 
Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.
(vi)  Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vii) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene 
Aktien besteht nicht.
3.    Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder
3.1   Anzahl und Aufteilung der Optionen: Bislang wurden folgenden 
Aufsichtsratsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern, leitenden 
Angestellten und übrigen Arbeitnehmern folgende Anzahl an 
Aktienoptionen eingeräumt (exklusive verfallener und bereits 
ausgeübter Optionen):
Optionsberechtigte                      Anzahl der
                                          Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
Michel Gréco                                31.250
Ernst Afting                                31.250
David Ebsworth                              30.000
James R. Sulat                              32.500
Hans Wigzell                                27.500
Mustapha Leavenworth Bakali                 30.000
Vorstandsmitglieder
Gerd Zettlmeissl                           403.250
Alexander von Gabain                       363.500
Werner Lanthaler (bis 6.3.2009)             64.125
Thomas Lingelbach                          260.000
Leitende Angestellte                       773.525
Übrige Arbeitnehmer                        234.945
Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften     665.625
Summe                                    2.947.470
Nunmehr sollen an jedes Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 10.000 
(zehntausend) Aktienoptionen eingeräumt werden.
3.2     Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die 
Aufsichtsratsmitglieder bei Ausübung der Option an die Gesellschaft 
bezahlen müssen, beträgt EUR 21,16 und entspricht dem Schlusskurs vom
27. Mai 2009, dem Tag vor Veröffentlichung dieses Berichts.
Wien, im Mai 2009              Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Intercell AG
Lucia Malfent
Head of Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
lmalfent@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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