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Intercell AG

EANS-News: Bekanntmachung betreffend die bevorstehende Hauptversammlung

Wien (Österreich), 4. Juni 2010 (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
-
I.   Die ordentliche Hauptversammlung der Intercell AG für das Geschäftsjahr
     2010 findet am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 14.00 Uhr im Haus der
     Industrie(Großer Festsaal), Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, statt. Die
     Einberufung zur Hauptversammlung wurde am 26.05.2010 veröffentlicht. Ab
     heute liegen am Sitz der Gesellschaft alle Unterlagen zur Vorbereitung der
     Hauptversammlung auf. Diese sind außerdem auch auf der Internetseite der
     Gesellschaft unter
     http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/
     frei verfügbar.
II.  Vom Recht der Aktionäre, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser
     Hauptversammlung gesetzt werden (§ 109 AktG) wurde bislang kein Gebrauch
     gemacht.
III. Zum Punkt 4.(b) der Tagesordnung erstattet der Vorstand der Gesellschaft
     hiermit den folgenden
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 98 Abs 3 iVm §
159 Abs 2 Z 3 AktG (Optionen an Aufsichtsratsmitglieder)
1.   Allgemeines
1.1  In der Hauptversammlung vom 25.06.2010 soll die Gewährung von Optionen an
     Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Die Bedienung erfolgt
     voraussichtlich durch eigene Aktien. Aus diesem Grund erstattet der
     Vorstand der Gesellschaft hiermit einen Bericht gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159
     Abs 2 Z 3 AktG an die Hauptversammlung.
2.   Grundsätze und Leistungsanreize für Aktienoptionen an
     Aufsichtsratsmitglieder
2.1  Als Aufsichtsräte der Gesellschaft konnten hervorragende internationale
     Experten aus dem Impfstoffbereich und der Finanzbranche gewonnen werden.
     Um diese Personen und ihre Kompetenzen an das Unternehmen zu binden, ist
     es notwendig ein an den Unternehmenserfolg geknüpftes Anreizsystem zu
     schaffen. Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern
     sollen daher Aktienoptionsverträge geschlossen werden, deren Bedingungen
     den Bedingungen des ESOP 2008 (siehe unten) zu entsprechen haben.
2.2  Folgende wesentliche Bedingungen liegen dem ESOP 2008 zugrunde:
(i)   Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren
      Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen
      Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption gegen
      Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu erwerben. Der
      Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Optionsberechtigten bei
      Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, entspricht dem
      letzten Schlusskurs der Intercell-Aktie vor Beschlussfassung über die
      Einräumung der Optionen bzw. vor einer allenfalls erforderlichen
      Veröffentlichung, die dieser Beschlussfassung voranzugehen hat.
(ii)  Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer Ausübungshürde
      gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Schlusskurs der
      Intercell Aktie am Tag vor Beginn eines Ausübungsfensters mindestens 15
      Prozent über dem Ausübungspreis liegt.
(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des
      Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden
      Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 % im
      zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
      folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden.
(iv)  Für Optionen, die als besonderer Anreiz - insbesondere im Rahmen der
      Einstellung von Führungskräften - eingeräumt werden, kann die erstmalige
      Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden. Im Falle eines
      Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent der
      Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen
      mit Wirksamkeit der Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung
      jeweils nur während der Ausübungsfenster erfolgen.
(v)   Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von mindestens zwei Wochen, die vom
      Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein jährliches
      Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder ordentlichen
      Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in denen die Optionen
      ausgeübt werden können. Pro Kalenderjahr werden zumindest zwei
      Ausübungsfenster festgelegt. Die erstmalige Ausübbarkeit der Optionen
      wird dadurch nicht berührt.
(vi)  Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vii) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene 
Aktien       besteht nicht.
3.   Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder
3.1  Anzahl und Aufteilung der Optionen: Bislang wurden folgenden
     Aufsichtsratsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten und
     übrigen Arbeitnehmern folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt
     (exklusive verfallener und bereits ausgeübter Optionen):
Optionsberechtigte                  Anzahl der Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
     Michel Gréco                                   41.250
     Ernst Afting                                   41.250
     David Ebsworth                                 35.000
     James R. Sulat                                 37.500
     Hans Wigzell                                   35.000
     Mustapha Leavenworth Bakali                    40.000
Vorstandsmitglieder
     Gerd Zettlmeissl                              475.000
     Thomas Lingelbach                             350.000
     Reinhard Kandera                              187.000
Leitende Angestellte                        1.005.000
     Übrige Arbeitnehmer                           249.525
     Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften        859.363
Summe                                       3.355.888
Nunmehr sollen an jedes Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 10.000
     (zehntausend) Aktienoptionen eingeräumt werden.
3.2  Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Aufsichtsratsmitglieder
     bei Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, beträgt
     EUR 17,96 (letzter Schlusskurs der Intercell-Aktie vor dieser
     Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs am Tag vor dem Beschluss der
     Hauptversammlung höher sein, so ist dieser der Ausübungspreis.
Wien, im Juni 2010                                             Der 
Vorstand

Rückfragehinweis:

Intercell AG
Lucia Malfent
Vice President, Global Head Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
lmalfent@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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