Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Vorsicht Baustelle - Katastrophaler Baupfusch in Walenstadt
Eschen (ots)
Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Die von einem Vaduzer Architekturbüro bestrittenen mehr als 700 Mängel am Bau durch Gerichtsexpertise verifiziert!
Bauen ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko geworden. Wenn ein Schadenverursacher alles bestreitet, bleibt dem Geschädigten nur noch der Gang zum Gericht. Und Bauprozesse gelten selbst in der juristischen Fachwelt als Alptraum. Doch jeder kann davon betroffen werden: Private, Institutionen und Gemeinden. Die Unsummen, die durch Baupfusch vergeudet werden und der resultierende gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Schaden machen das Thema zum Politikum. Und dies obwohl Bauen eine uralte Tradition hat, der nun auch modernste Technik zur Verfügung steht.
Bauen ist derart risikoreich geworden, dass in einem vor kurzem erschienenen Interview in der Zeitschrift des Hausvereins Schweiz sogar der Rechtsexperte des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbands (SIA) davon abrät, selber zu bauen, stattdessen solle man möglichst bereits gebaute Häuser kaufen! Dies ist ernüchternd und verdeutlicht die enorme Gefahr, in die sich der Bürger begibt, wenn er sich zum Bauen entschliesst.
Gerichtliche Befundaufnahmen nach viereinhalb Jahren Rechtsstreit
Das Interview mit dem SIA-Vertreter wurde in Zusammenhang mit einem verheerenden Baupfusch in Walenstadt verfasst, der seit Monaten in den Medien Schlagzeilen macht. Das mit Baumängeln und -schäden übersäte Haus in Walenstadt ist nämlich ein solch katastrophaler Fall, dass selbst Fachleute kaum etwas Vergleichbares gesehen haben. Der Schweizerische Beobachter, der Hausverein Schweiz, die Südostschweiz und viele andere Medien haben wiederholt über das Haus berichtet. Verantwortlich für Bauplanung und Bauleitung zeichnete das Vaduzer Architekturbüro Keller und Brander.
Und trotzdem: Bereits über viereinhalb Jahre weigert sich das Vaduzer Architekturbüro, die Verantwortung für die massiven Bauplanungs- und Bauleitungsfehler zu übernehmen. Bemühungen der leidtragenden Familie für eine gütliche Lösung blieben stets fruchtlos. Die Architekten sind nicht einmal zum Vermittlungstermin erschienen. Stattdessen werden die Mängel und Schäden durch Keller und Brander als "Bagatellen" oder schlicht als nicht vorhanden verleugnet oder sogar als Schuld des Bauherrn dargestellt. Besonders grotesk: Nach dem Erscheinen eines Artikels des Schweizerischen Beobachters wurde seitens des Architekturbüros noch versucht, dem Bauherrn gerichtlich zu verbieten, sein Haus als Baupfusch zu bezeichnen! Doch der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen. In Anbetracht der jegliche Verantwortung von sich weisenden Haltung der Architekten hat der Bauherr gezwungenermassen Klage eingereicht.
Mittlerweile liegt die Befundaufnahme der Liechtensteinischen Gerichtsexperten vor, worin mehr als 700 Mängel am Bau verifiziert und zahlreiche Konstruktionsfehler festgestellt werden. So hält die gerichtliche Befundaufnahme unter Mangel Nr. 558 fest: "Elektrokabel bei Ofen waren unisoliert... Lebensgefahr"! Ferner wird unter Mangel Nr. 124 festgehalten: "Wärmedämmung im Sockelbereich fehlt". Unter Mangel Nr. 304 hält die Gerichtsexpertise fest, dass Zimmer durch Schimmelpilzbildung und Fäulnisgeruch unbewohnbar sind!
Mangel Nr. 316: "Schräges Kamin; Wasserschaden durch Wassereintritt am Dach; Gefahr, dass weiter Wasser eindringt"; Mangel Nr. 356: "Terrasse hat ein Gefälle zum Haus", wodurch Wasser zum Haus geführt wird und Feuchtigkeitsschäden entstehen; Mangel Nr. 379: "Die Türe zum Treppenhaus ist schlecht konzipiert (Kollisionsgefahr)"; Mangel Nr. 392: "Garagenbreite für eine unbehinderte Nutzung nicht konzipiert"; Mangel Nr. 523: "Geländer fehlt"; Mangel Nr. 524: "Öffnung Treppe-Fenster zu gross. Sicherheitsrisiko, entspricht nicht SIA-Vorschriften"; Mangel Nr. 657 hält fest: "Die ganze Holzfassade wackelt beim Schliessen des Tors und der Türe, ist beschädigt und für die Wetterseite des Hauses ungeeignet". Zudem ist gemäss Mangel Nr. 636 "praktisch jede Wandpartie mit einem Anteil von Rissen beeinträchtigt", weshalb auch die Statik des Hauses nicht unbedenklich ist!
Strafrechtliche Konsequenzen?
Zu alledem stellen die Architekten noch zusätzliche Honorarforderungen in dreifacher Höhe des vereinbarten Pauschalhonorars, ja sogar in unbestimmter Höhe, worüber der Hausverein Schweiz in einer Expertise festgehalten hat: "Das ganze Verhalten deutet auf eine Arglistigkeit hin. Der Bauauftrag wurde zum Schaden des Bauherrn erschwindelt." Im Frühjahr 2003 wurde durch die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft auch ein Strafverfahren gegen die Architekten Thomas Keller und Richard Brander eingeleitet.
In seiner vor kurzem erschienenen September-Ausgabe 2004 wirft der Hausverein Schweiz in seinem Vereinsorgan mit den Schlagzeilen auf dem Titelblatt und im Leitartikel folgende Fragen und Themen auf: "Baupfusch in Walenstadt"; "711 Mängel - wie ist das möglich?"; "Bauen ist eine Vertrauenssache"; "Baupfusch: Kaum gebaut - schon eine Ruine"; "Alptraum in Walenstadt".
Gesellschaftspolitische Konsequenzen für die Prävention?
Nationalrätin Hildegard Fässler hat in der Schweiz - gestützt auf viele solche Beispiele - einen erhöhten gesetzlichen Schutz von Bauenden gefordert. Der Hausverein Schweiz und der Internationale Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre setzen sich ebenso hierfür ein.
Es stellen sich im Sinne einer offenen demokratischen Diskussion für die Prävention u. a. folgende unausweichliche Fragen:
- Was gedenken die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz angesichts dieser offensichtlichen Missstände zum Schutz des Bürgers und des Bauenden zu tun, der in den meisten Fällen beim Bau seine gesamten Ersparnisse einsetzen muss und dabei nicht selten getäuscht und betrogen wird - ohne dass dann genügend gesetzlicher Schutz für den Bauenden besteht?
- Gemäss Art. 41 und 42 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist zunächst die Eignung von Offertstellern und Bewerbern zu prüfen und insbesondere jene Offertsteller auszuschliessen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt oder die Tatsachen, die für eine Prüfung ihrer Eignung wesentlich sind, entgegen Treu und Glauben nicht oder nicht richtig mitgeteilt haben. Das entsprechende Gesetz gibt es auch in der Schweiz. Wird dieses Gesetz in der Praxis ernsthaft angewandt?
Im Interesse der Öffentlichkeit und im Interesse des Opferschutzes ist mehr Gerechtigkeit und Schutz für Bauende wie auch Transparenz im Bauwesen dringend vonnöten!
Kontakt:
Internationaler Verein für Gerechtigkeit
Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Postfach 57
FL-9492 Eschen
Frau Renate Jäger, Aktuarin
Tel. +41/81/723'75'00
Frau Gaby Rüegg
Tel. +41/71/288'13'17
Internet: http://www.justice-for-peace.org und www.hausverein.ch