EANS-Adhoc: Sunways AG Abschluss einer Vereinbarung zur frühzeitigen
Beendigung von Langzeitlieferverträgen mit der Deutsche Solar GmbH und
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
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Verträge
18.07.2012
Konstanz, 18. Juli 2012 - Der Vorstand der Sunways AG, Konstanz (ISIN
DE0007332207 / WKN 733220), hat heute auf Basis eines Beschlusses vom selben Tag
mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung und frühzeitigen
Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006 bzw. 2007 geschlossenen
langfristigen Verträgen zur Lieferung von Photovoltaik-Wafern durch die Deutsche
Solar GmbH (damals noch als Deutsche Solar AG firmierend) geschlossen. Der
Aufsichtsrat der Sunways AG hat dieser Vereinbarung zugestimmt.
Die Sunways AG hat in der heutigen Vereinbarung auf eine von ihr bereits
geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund EUR 7,5 Mio.
verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, die
bisherigen Liefervereinbarungen, die Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017
vorsahen, dahingehend zu ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und
2013 abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von ca. 60 MW abgenommen werden.
Die heute geschlossene Vereinbarung hat eine Laufzeit bis spätestens 31.
Dezember 2013. Kommt es bis dahin zur vollständigen Erfüllung der neu
vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, so sind ab dann die beiden
Langzeitlieferverträge einvernehmlich beendet.
Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit
Jahresbeginn 2012 negativen Marktpreisentwicklung werden für diese
Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011 insgesamt
Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR ca. 4,6 Mio. ergebniswirksam gebucht.
Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen
kommt es jedoch zu einer wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung.
Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor dem
Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stellt im Vergleich zu deren
unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen Vorteil dar.
Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Der
festgestellte Verlust ist durch bilanzielle Effekte der Änderungsvereinbarung
mit der Deutsche Solar GmbH sowie weiterer, im Laufe der letzten Monate
aufgelaufener Verluste der Sunways AG entstanden. Der Vorstand der Gesellschaft
ist allerdings weiterhin überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der
Änderungsvereinbarung im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und
langfristigen positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen
negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG der am
30. August 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Verlust der
Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG anzeigen.
Rückfragehinweis:
Dr. Harald F. Schäfer
Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations
Tel.: +49 (0)7531 996 77-415
E-Mail: communications@sunways.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sunways AG
Macairestr. 3 - 5
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 (0)7531 99677 0
FAX: +49 (0)7531 99677 10
Email: info@sunways.de
WWW: http://www.sunways.eu/de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0007332207
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch