SGCI - REACH und GHS in der Schweiz
Zürich (ots)
Die chemische und pharmazeutische Industrie in der Schweiz ist vom EU-Chemikalienrecht REACH sowie vom neuen internationalen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem GHS betroffen. SGCI Chemie Pharma Schweiz spricht sich dafür aus, GHS rasch und zeitgleich mit der EU ins Schweizer Recht einzuführen, mit der Übernahme von REACH ins Schweizer Recht jedoch zuzuwarten. Mit diesem Vorgehen bleibt das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz erhalten.
Mit der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft tritt, sollen alte und neue Stoffe - im Gegensatz zu früher - den gleichen Regeln unterstellt werden. Für alle Stoffe soll ein Mindest-Kenntnisstand bezüglich Gefährdung von Mensch und Umwelt erreicht werden, der sich an den in Verkehr gebrachten Jahresmengen sowie an der Gefährlichkeit der Stoffe orientiert. Konkret sind unterschiedlich umfangreiche Datensätze zu erarbeiten und mehr oder weniger aufwändige Registrierungs- oder Zulassungsverfahren zu durchlaufen; den Herstellern und Importeuren der Stoffe wird bei der Erarbeitung dieser Daten die Hauptverantwortung übertragen.
Auch die schweizerischen Unternehmen - Hersteller und Importeure, aber auch Anwender von Stoffen und Zubereitungen in anderen Branchen - werden sich der Herausforderung durch REACH stellen müssen, sind sie doch direkt oder indirekt von REACH betroffen: Direkt, wenn sie Stoffe aus der Schweiz in die EU exportieren und die entsprechenden REACH-Bestimmungen einhalten müssen. Indirekt, wenn sie Stoffe aus der EU in die Schweiz importieren, da sie voraussichtlich mit Preiserhöhungen konfrontiert oder auf Grund der neuen, zusätzlichen Anforderungen gewisse Stoffe auf dem EU-Markt nicht mehr erhalten werden. Im besonderen Ausmass sind KMU betroffen.
Ob das umfangreiche REACH-Regelwerk in der Praxis funktioniert und wie gross der Arbeitsaufwand für REACH auch für die betroffenen exportierenden Schweizer Firmen sein wird, wird sich erst in Zukunft zeigen. Genauso schwer lässt sich vorhersagen, welche Auswirkungen REACH auf den EU-Markt und den EU-Produktionsstandort haben wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich SGCI Chemie Pharma Schweiz dafür aus, von einer parallelen Übernahme von REACH ins Schweizer Recht abzusehen. In den nächsten 4-5 Jahren soll die Umsetzung von REACH in der EU aktiv mitverfolgt und evaluiert werden.
Das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz wird durch das Zuwarten in keiner Weise beeinträchtigt. Die Schweiz kennt z.B. seit langem das Prinzip der Selbstverantwortung der Hersteller (Selbstkontrolle). Zudem könnten allfällige Erkenntnisse aus dem REACH-Verfahren, die eine Neubeurteilung von Stoffen hinsichtlich ihrer Risiken für Mensch und Umwelt notwendig machen, wie bisher rasch und pragmatisch auf dem Verordnungsweg ins Schweizer Recht überführt werden. Abzulehnen sind hingegen schweizerische Sonderbestimmungen oder gar eine eigene neue Chemikalienagentur.
Das von der UNO ausgearbeitete neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien, das Global Harmonised System GHS, sollte hingegen rasch ins schweizerische Recht aufgenommen werden. Dieses System ist zwar freiwillig, wird aber der Industrie langfristig wesentliche administrative Erleichterungen bringen. Es wird erwartet, dass die EU noch im ersten Halbjahr 2007 einen Vorschlag zur Übernahme von GHS unterbreitet; weitere wichtige Handelspartner wie die USA oder Japan arbeiten ebenfalls an der Implementierung von GHS.
Die Übernahme von GHS ins Schweizer Recht soll zeitlich und materiell auf die EU ausgerich tet werden, wobei angesichts der internationalen Ausrichtung unserer Industrie eine hohe Flexibilität gewährleistet sein muss. Da die notwendigen Anpassungen auf der Verordnungsebene vorgenommen werden können, sind die Vorarbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen. SGCI Chemie Pharma Schweiz ist bereit, aktiv an der Umsetzung mitzuarbeiten.
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Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie
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