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Pflanzenschutz: Industrie unterstützt sinnvolle Massnahmen und erläutert ihre Forderungen zur Ergänzung und Vervollständigung des nationalen Aktionsplans

Zürich (ots)

Der seitens des Bundesrates vorgelegte nationale Aktionsplan Pflanzenschutz enthält aus Sicht der Industrie neben sinnvollen Massnahmen auch solche, die zu überprüfen oder abzulehnen sind. Für die Pflanzenschutzindustrie müssen sämtliche Massnahmen risikobasiert sowie verhältnismässig sein und für die lokale Produktion von Nahrungsmitteln unterstützend wirken. Es braucht Verbesserungen am Aktionsplan. Die Industrie hat heute ihre Forderungen dargelegt.

Zum Vernehmlassungsschluss hat die Gruppe Agrar von scienceindustries heute in Bern ihre Haltung zum Entwurf des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dargelegt. Die Pflanzenschutzindustrie hat den Aktionsplan auf die Verhältnismässigkeit der Massnahmen, auf den Nutzen für die Landwirtschaft und auf die Priorisierung der einzelnen Massnahmen sowie deren Konzeption hin geprüft.

Anna Bozzi, Dossierverantwortliche bei scienceindustries, sagt: «Der Aktionsplan ist in seiner vorliegenden Form so noch nicht anwendbar. Wir haben unsere grundsätzliche Unterstützung seit Beginn der Arbeiten davon abhängig gemacht, ob der Massnahmenplan auf wissenschaftlichen Kriterien basiert, eine umfassende Abwägung von Nutzen und Kosten sowie die Beurteilung der Auswirkung auf die landwirtschaftliche Inlandsproduktivität enthält. Diese Kriterien sind nur lückenhaft erfüllt; es braucht Verbesserungen».

Forschende Industrie einbeziehen und Massnahmen verbessern

Die Gruppe Agrar fordert den Bundesrat deshalb auf, folgende Forderungen zu prüfen und den Aktionsplan vor dessen Inkraftssetzung entsprechend zu korrigieren und zu ergänzen:

Die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität müssen geklärt werden. Bevor Massnahmen erlassen und durchgeführt werden, sollen die Behörden deren Auswirkungen klären und im Aktionsplan erläutern - und denselben gegebenenfalls anpassen. Gerade in diesem Punkt zeigt sich, dass die Behörden bei der Definition und der anschliessenden Umsetzung entsprechender Massnahmen nicht auf das Wissen der forschenden Industrie verzichten dürfen. Die Gruppe Agrar nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Aktionsplan vorhandenes Forschungswissen und Know-How der Industrie gänzlich ausblendet.

Ferner muss der Aktionsplan auch klar erläutern, dass mit dem Begriff «Pflanzenschutzmittel» auch die im biologischen Anbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel gemeint sind: Es ist klarzustellen, dass die Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel einsetzt - egal ob konventionell oder biologisch angebaut wird. Die im biologischen Anbau zugelassenen Mittel (FiBL-Liste) werden zu einem grossen Teil mittels moderner industrieller Prozesse hergestellt - und beruhen längst nicht ausschliesslich auf Naturprodukten, die ebenfalls natürliche toxische Wirkungen entfalten können. Die bei scienceindustries organisierte Pflanzenschutzindustrie verfügt auch in diesem Segment über grosse Kompetenzen: rund ein Drittel der von ihr im Schweizer Markt verkauften Produkte sind im biologischen Landbau zugelassene Pflanzenschutzmittel.

Zudem ist wichtig, dass sich der Aktionsplan an internationalen Standards orientiert, so etwa bei der Risikobeurteilung oder der Beurteilung einer Belastung der Schweizer Gewässer. Anna Bozzi: «Die Gruppe Agrar erwartet in all diesen Punkten Korrekturen und Verbesserungen. Ein behördlicherseits verhängter Massnahmenplan muss eingangs eine Regulierungsfolgenabschätzung aufweisen, er muss wissenschaftlich basiert sein und er muss international anerkannte, vergleichbare Standards befolgen.»

Vorbehalte beim Reduktionsziel und Nein zu einer Lenkungsabgabe

Die Gruppe Agrar und die in ihr organisierten Firmen lehnen namentlich zwei seitens des Bundesrates vorgeschlagene Massnahmen gänzlich ab.

Erstens: Die vorgesehene Reduktion der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln «mit besonderem Risikopotenzial» um rund 30 Prozent ist nicht akzeptabel: Aus dem Plan geht nicht hervor, welche Methodik der Wahl der betroffenen Pflanzenschutzmittel zugrunde liegt. Der Aktionsplan macht nicht klar, welchen Kriterien und Definitionen die Bestimmung der zu reduzierenden Mittel folgt. Bevor eine solche Massnahme erlassen würde, sind die Grundlagen zu klären.

Zweitens: Die Industrie lehnt die im Aktionsplan vorgesehene und letzte Woche seitens des Bundesrates bekräftigte Einführung einer Lenkungsabgabe auf Pflanzenschutzmittel entschieden ab. Eine Lenkungsabgabe kann Risiken nicht effektiv reduzieren. Nachhaltige Risikoreduktion wird durch Innovation, stetig erfolgende gute Beratung, richtige Anwendung und laufende Fortbildung erreicht. Die einseitige Festsetzung einer Lenkungsabgabe hätte für die Landwirte, die Umwelt und auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Pflanzenschutzindustrie keine positiven Wirkungen und würde gutem Resistenzmanagement entgegenstehen.

Kontakt:

Marcel Sennhauser, Leiter Kommunikation
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch, Tel. +41 44 368 17 44,
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