Abgeltungen der Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Gesundheitsversorgern werden zum dritten Mal offengelegt
Zürich (ots)
Wie in den beiden Vorjahren legen rund 60 in der Schweiz tätige Pharmaunternehmen ihre Abgeltungen für Beratungs- und Dienstleistungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen bis spätestens 30. Juni 2018 auf ihren Internetseiten offen. Diese Transparenz soll das Vertrauen in die wichtige Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren fördern und damit einen Beitrag zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten leisten.
Für die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente und Therapien ist der Austausch zwischen Pharmaunternehmen und Ärzteschaft, Apothekern, Spitälern sowie Forschungsinstitutionen und Patientenorganisationen unverzichtbar. Denn nur im steten Erfahrungsaustausch können neue Therapien entwickelt und erprobt sowie bestehende verbessert werden. Daraus ergeben sich verschiedene Kooperationen zwischen der Industrie und diversen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, wie Forschungszusammenarbeiten, Referententätigkeiten an Kongressen, Mitwirkung in Beratungsgremien und mehr. Die vielfältigen Tätigkeiten ziehen wiederum angemessene Vergütungen bei den Leistungserbringern nach sich.
Um diese Beziehungen für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, hat der europäische Pharmaverband EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) den «EFPIA Disclosure Code» verabschiedet. In der Schweiz hat scienceindustries, in Abstimmung mit weiteren Schweizer Pharmaverbänden, den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) ausgearbeitet. Bisher haben mehr als 60 Unternehmen den PKK unterzeichnet. Gemessen am Umsatz decken diese über 80% des gesamten Schweizer Pharmamarkts ab.
Der PKK schreibt vor, dass Pharmaunternehmen ihre Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Gesundheitsorganisationen vertraglich regeln müssen. Die Abgeltung solcher Dienstleistungen haben Pharmaunternehmen jeweils jährlich für das Vorjahr bis spätestens 30. Juni auf ihren Internetseiten offenzulegen. Nach der erstmaligen Publikation im 2016 legen die Unterzeichnerfirmen nun bereits zum dritten Mal ihre Vergütungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen offen. So werden ihre Abgeltungen, die sie an Fachpersonen und -organisationen für deren Dienstleistungen entrichtet haben, transparent und interessierte Kreise erhalten die Möglichkeit, sich über diese Beziehungen ein Bild zu verschaffen.
Mit der Initiative soll das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung und in die Forschung weiter gestärkt werden. Für die Aufsicht über den PKK in der Schweiz ist das Kodex-Sekretariat bei scienceindustries, dem Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech, zuständig.
Mehr Informationen: https://www.scienceindustries.ch/pkk
Kontakt:
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