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VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG

euro adhoc: VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG
Sonstiges / DNICK Limited kommt vertraglichen Verpflichtungen nicht nach

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
06.04.2005
Düsseldorf, den 6. April 2005
Die Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche NickelWerke AG
(VDN AG - ISIN DE0006455009 / WKN 645500) hatte mit Kauf- und
-übertragungsvertrag vom 23./24. Dezember 2004 den Teilkonzern der
Deutsche Nickel AG an die DNICK Limited, London/Großbritannien,
veräußert. Die DNICK Limited hatte sich für das Jahr 2005 zur Zufuhr
weiterer Liquidität in Höhe von bis zu EUR 3,0 Mio. vertraglich
verpflichtet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ad-hoc
Mitteilung der VDN AG vom 24. Dezember 2004 Bezug genommen.
Die Geschäftsleitung der DNICK Limited hat der VDN AG nunmehr
mitgeteilt, dass sie der vorgenannten vertraglichen Verpflichtung
nicht nachkomme, da sie davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für
die Fälligkeit der weiteren Liquiditätsraten nicht eingetreten seien.
Demgegenüber ist die VDN AG der Auffassung, dass die vorgenannte
vertragliche Verpflichtung der DNICK Limited - unverändert und in
vollem Umfang - besteht.

Rückfragehinweis:

Thomas Schulz
rw konzept - Agentur für Unternehmenskommunikation -
Maastrichter Straße 43
50672 Köln
Tel: 0221 400 73 85
E-Mail: schulz@rw-konzept.de

Branche: Wirtschaft & Finanzen
ISIN: DE0006455009
WKN: 645500
Index: General Standard, CDAX
Börsen: Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt

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