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KV Schweiz

KV Schweiz: Nein zur Senkung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz

Zürich (ots)

Der Kaufmännische Verband Schweiz ist gegen die
Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre und gegen eine
Verschlechterung des Jugendschutzes im Arbeitsgesetz. Mit dem
Jugendschutzalter 18 würde die Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz
ausgeschlossen. Damit wäre die Berufsbildung und die
gesellschaftliche Integration der Jugendlichen gefährdet, erklärte
KV-Präsident Alexander Tschäppät am Freitag in Bern an einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Jugendorganisationen und
Gewerkschaften.
Die Folgen einer Verschlechterung des Jugendschutzes sind ganz
konkret: Verlängerung der Arbeitszeiten, mehr Nachtarbeit, mehr
Sonntagsarbeit, Verkürzung der Ruhezeiten, Überzeiten. Solche
Überbeanspruchungen gefährden die Qualität der Berufsbildung. Die
Bildungsansprüche müssen im Vordergrund stehen. Die qualitativ besten
Resultate des dualen Berufsbildungssystems werden dort erzielt, wo
die Betriebe in die berufliche Bildung investieren. Heute sind die
Jugendlichen bei Lehrbeginn durchschnittlich 17,5 Jahre alt. Eine
Herabsetzung des Jugendschutzalters würde also die Mehrheit der
Auszubildenden nicht mehr umfassen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass
sich die Arbeitsbedingungen auf die Qualität und die Attraktivität
der Berufslehre auswirken. Die konsequente Umsetzung der
Jugendschutz- und Ausbildungsvorschriften spielt für die dringend
notwendige Verbesserung der unbefriedigenden Situation eine
entscheidende Rolle.
Beim Jugendschutz geht es um den Schutz der physischen und
psychischen Gesundheit und den Ausbildungsbedarf der Jugendlichen.
Jugendliche sind höheren Risiken bezüglich Berufsunfällen, Sucht,
Desintegration etc. ausgesetzt. Eine Verschlechterung des
Jugendschutzes steht auch gesundheitlich und gesellschaftlich im
Widerspruch zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft und der
Jugendlichen. Gerade heute muss alles für eine gesunde Entwicklung in
der Übergangsphase ins Erwachsenenleben getan werden. Die Forderung
nach einer Verschlechterung des Jugendschutzes steht im absoluten
Widerspruch zu den bestehenden Problemen bei der Integration von
Jugendlichen.
Der Vollzug des bestehenden Jugendschutzes ist bereits heute
ungenügend. In manchen Kantonen haben sich verstärkt durch den
Lehrstellenmangel Usanzen und Bewilligungspraktiken etabliert, welche
kaum mit dem Schutzgedanken vereinbar sind. Im Rahmen der Revision
des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat eine Verbesserung des
Jugendschutzes versprochen. Nun schlägt Bundesrat Joseph Deiss auf
Druck der Arbeitgeberorganisationen einen deutlichen Abbau vor. Eine
Beschränkung des Geltungsbereiches ist die grösstmögliche
Verschlechterung des Jugendschutzes und daher absolut inakzeptabel!
Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes fordert der
Kaufmännische Verband darum die rasche Einführung der
Jugendschutzverordnung mit dem bisherigen Schutzalter sowie eine
Verbesserung des entsprechenden Vollzuges.

Kontakt:

Mario Antonelli
Jugendbeauftragter KV Schweiz
Tel. +41/1/283'45'45
Mobile +41/79/690'99'69