KV Schweiz: Nein zur Senkung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz
Zürich (ots)
Der Vorschlag des Bundesrates zur Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre ist verantwortungslos und inakzeptabel. Der Kaufmännische Verband wird diese Vorlage im Parlament bekämpfen. Mit dem Jugendschutzalter 18 wäre die Berufsbildung massiv gefährdet. Heute sind die Jugendlichen bei Lehrbeginn durchschnittlich knapp 18 Jahre alt - somit würde die Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz ausgeschlossen.
Die Folgen einer Verschlechterung des Jugendschutzes sind ganz konkret: Verlängerung der Arbeitszeiten, mehr Nachtarbeit, mehr Sonntagsarbeit, Verkürzung der Ruhezeiten, Überzeiten. Solche Überbeanspruchungen gefährden die Qualität der Berufsbildung. Die Bildungsansprüche müssen im Vordergrund stehen. Die qualitativ besten Resultate des dualen Berufsbildungssystems werden dort erzielt, wo die Betriebe in die berufliche Bildung investieren. Eine Herabsetzung des Jugendschutzalters würde die Mehrheit der Auszubildenden nicht mehr umfassen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass sich die Arbeitsbedingungen auf die Qualität und die Attraktivität der Berufslehre auswirken. Die konsequente Umsetzung der Jugendschutz- und Ausbildungsvorschriften spielt für die dringend notwendige Verbesserung der unbefriedigenden Situation eine entscheidende Rolle.
Beim Jugendschutz geht es um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit und den Ausbildungsbedarf der Jugendlichen. Jugendliche sind höheren Risiken bezüglich Berufsunfällen, Sucht, Desintegration etc. ausgesetzt. Eine Verschlechterung des Jugendschutzes steht auch gesundheitlich und gesellschaftlich im Widerspruch zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft und der Jugendlichen. Gerade heute muss alles für eine gesunde Entwicklung in der Übergangsphase ins Erwachsenenleben getan werden. Die Forderung nach einer Verschlechterung des Jugendschutzes steht im absoluten Widerspruch zu den bestehenden Problemen bei der Integration von Jugendlichen.
Der Vollzug des bestehenden Jugendschutzes ist bereits heute ungenügend. In manchen Kantonen haben sich verstärkt durch den Lehrstellenmangel Usanzen und Bewilligungspraktiken etabliert, welche kaum mit dem Schutzgedanken vereinbar sind. Im Rahmen der Revision des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat eine Verbesserung des Jugendschutzes versprochen. Nun schlägt der Bundesrat auf Druck der Arbeitgeber einen deutlichen Abbau vor. Eine Beschränkung des Geltungsbereiches ist die grösstmögliche Verschlechterung des Jugendschutzes und daher absolut inakzeptabel! Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes fordert der Kaufmännische Verband darum die rasche Einführung der Jugendschutzverordnung mit dem bisherigen Schutzalter sowie eine Verbesserung des entsprechenden Vollzuges.
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Mario Antonelli
Jugendsekretär KV Schweiz
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