KV Schweiz zu den Entscheiden der SGK-N zur 11. AHV-Revision: Verzicht auf den flexiblen Altersrücktritt undenkbar
Zürich (ots)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) will auf jegliche soziale Abfederung des vorzeitigen Altersrücktrittes verzichten. Der KV Schweiz hat für diesen Entscheid kein Verständnis und ist tief enttäuscht davon. Die Kommission setzt sich wider besseres Wissen über bestehende Probleme vieler älterer Arbeitnehmenden mit kleinen und mittleren Einkommen hinweg.
Die heutigen Entscheide der Kommission sind für viele Arbeitnehmende und ihre Organisationen ein Affront. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 ist bereits bei ihrer Ankündigung vor über zehn Jahren mit dem Versprechen verbunden worden, parallel für beide Geschlechter eine sozial verträgliche Vorbezugsregelung einzuführen. Davon ist die Kommission rücksichtslos abgewichen. Mit dem Verzicht auf jegliche Abfederung des Altersrücktritts werden die für viele Arbeitnehmenden über 60 bestehenden Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bagatellisiert und nicht mehr Ernst genommen. Bezügerinnen und Bezüger kleinerer Einkommen wird der flexible Altersrücktritt weiterhin verunmöglicht. Vorzeitig in Pension gehen können auch künftig nur gut verdienende Personen, die von der Kürzung in der AHV materiell kaum betroffen sind.
Für den KV Schweiz ist ein Verzicht auf eine sozial abgefederte Altersrücktrittsregel nicht denkbar. Es geht nicht darum, alle Erwerbstätigen möglichst früh in Pension zu schicken. Viele Angestellte möchten gerne bis zum vollen Rentenalter arbeiten- wenn sie nur könnten! Die Facts aber sind anders - und dies noch auf Jahre hinaus. Die Unternehmenskulturen, die ältere Arbeitnehmende stützen, sind noch längst nicht überall Realität, Umstrukturierungen, Fusionen, neue Technologien, die Präferenzen für "junge Teams" etc. erschweren es älteren Arbeitnehmenden nach wie vor, ihre Position auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Für sie will der KV Schweiz weiterhin eine würdige Lösung. Nach dem Entscheid der SGK bietet sich hier momentan nur noch die Initiative des SGB an. Diese Vorlage greift Forderungen auf, die der KV Schweiz bereits in den 90er-Jahren in einer eigenen Initiative erhoben hat.
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