EANS-News: DocCheck AG, Köln
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG /
ISIN: DE0005471007
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Geschäftszahlen/Bilanz
Köln (euro adhoc) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der DocCheck AG, Köln, zum Abschlussstichtag 31.12.2009 und der zusammengefasste Lagebericht der DocCheck AG für das Geschäftsjahr 2009 fehlerhaft sind:
1. Die Konzernanhangangaben zum Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts sind unvollständig bzw. fehlerhaft: - Es fehlen Angaben zu den wesentlichen Prämissen und Annahmen der Cash Flow Planung im Detailplanungszeitraum. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d)(i) u. (ii). - Es fehlt eine Sensitivitätsanalyse, obwohl eine für möglich gehaltene geringfügige Änderung einer wesentlichen Annahme (z. B. des Zinses oder der Prämissen zur Planung) verursachen würde, dass der Buchwert der Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigt. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (f). - Die im Konzernanhang angegebenen Zinssätze von 9% und 12% stimmen nicht mit den tatsächlich verwendeten Zinssätzen überein. Es fehlt die Angabe, bei welcher CGU welcher Zins zur Anwendung kam. Dies sind Verstöße gegen IAS 36.134 (d) (v).
2. Minderheiten Die Gesellschaft hat fehlerhaft den Ausweis von negativen Minderheitenanteilen in Höhe von 65 TEuro per 01.01.2009 nicht im Konzernabschluss zum 31.12.2009 korrigiert, obwohl die Minderheitsgesellschafter nicht zum Verlustausgleich verpflichtet waren. Der Erwerb dieser Minderheitenanteile im Geschäftsjahr 2009 führte zunächst zu einer entsprechenden Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwertes und in der Folge zu einer Abschreibung desselben. Im Konzernabschluss 2009 werden die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert für das Geschäftsjahr 2009 und die Gewinnrücklagen per 1.1.2009 um 65 TEuro zu hoch ausgewiesen. Die nicht vorgenommene Korrektur der negativen Minderheitenanteile per 1.1.2009 entspricht nicht den Vorgaben des IAS 27.35 (alt) und IAS 8.41.
Der Minderheitsanteil an der DocCheck Medizinbedarf und Logistik GmbH wird in der Konzernbilanz per 31.12.2009 fehlerhaft ausgewiesen, da er nach einer disproportionalen Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2009 um den absoluten Betrag der vom Minderheitsgesellschafter getragenen Kapitalerhöhung erhöht wurde und nicht anhand der neuen Minderheitsquote (42,5%) und auf Basis des Eigenkapitals per 31.12.2009 berechnet wurde. Dies entspricht nicht den Vorgaben des IAS 27.4 (alt).
Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei sukzessiven Unternehmenserwerben sind im Konzernanhang nicht enthalten, obwohl mehrere Erwerbe von Minderheitenanteilen erfolgt sind und obwohl die IFRS (alt) hierfür keine konkrete Methode vorgegeben haben, also eine Ermessensentscheidung des Unternehmens hinsichtlich der anzuwendenden Methode notwendig war. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 1.17 (a), IAS 1.117 (b) i.V.m. IAS 8.10.
3. Der Kapitalausgleichsposten, der aus einer Reverse Acquisition im Jahr 1999 resultierte, wurde im Konzernabschluss per 31.12.2009 prospektiv statt retrospektiv um einen Fehler in Höhe von 55 TEuro korrigiert, ohne dass der Fehler im Konzernanhang ausführlich erläutert wurde. Dies entspricht nicht den Vorgaben des IAS 8.42 und des IAS 8.49.
4. Kapitalflussrechnung 2009 Die Kapitalflussrechnung entspricht unter anderem deshalb nicht den Vorgaben des IAS 7, da die Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie die Cash Flows aus Ertragsteuern nicht gesondert angegeben wurden und da in den Cashflows aus Investitionstätigkeit nicht zahlungswirksame Komponenten eingerechnet wurden. Dies sind Verstöße gegen IAS 7.43, 7.31 und IAS 7.35.
Die Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung in Konzernanhang, Kapitel X, zu dem "Erwerb" von Vermögensgegenständen, insbesondere Zahlungsmitteln, und Schulden vollkonsolidierter Tochtergesellschaften im Rahmen eines Erwerbs von Minderheitenanteilen sind irreführend, da diese Vermögensgegenstände und Schulden bereits per 1.1.2009 voll konsolidiert wurden. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 1.17 (b) i.V.m. IAS 7.40 und IAS 7.50.
5. Im Konzernanhang 2009 fehlen für zahlreiche quantitative Informationen die Vergleichsinformationen hinsichtlich der vorangegangenen Periode (z.B. Steuerüberleitungsrechnung; Sonstige finanzielle Verpflichtungen; nicht nutzbare steuerliche Verlustvorträge). Dies ist ein Verstoß gegen IAS 1.38.
6. In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der DocCheck AG und des DocCheck AG-Konzerns wurden für die Geschäftstätigkeit bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren wie der "Auftragseingang" oder die "Auslastung" nicht einbezogen und erläutert. Dies ist ein Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 3 HGB sowie § 315 Abs. 1 S. 3 HGB.
Köln, im Mai 2011
DocCheck AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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