euro adhoc: CineMedia Film AG
Sonstiges
Landgericht Frankfurt
weist Klage der CineMedia Film AG gegen hr werbung ab
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München, 15. Dezember 2004: Die CineMedia Film AG hat heute vom Landgericht Frankfurt erfahren, dass die Klage gegen die hr werbung GmbH in erster Instanz abgewiesen worden ist. Gegenstand der Klage ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile der inzwischen insolventen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung. Eine Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Der Vorstand geht davon aus, dass die CineMedia Film AG gegen das Urteil Berufung einlegen wird.
Rückfragehinweis:
Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de
Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: General Standard, CDAX
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