EANS-News: RHI AG Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1 (Aktienrückkauf)
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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 36. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 8. Mai 2015
wurde die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im
Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der Fortsetzung
der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die Geltungsdauer der
Erwerbsermächtigung beträgt 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 27. Oktober 2015 den Beschluss gefasst, entsprechend dem
Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten
der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden
Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungs-aktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur Verfügung zu
stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 +
1" stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück
erworbene Aktien der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 wurde am 12. Mai
2015 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 20. November 2015 und endet spätestens
mit Ablauf des 8. November 2017.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal 12.000
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am
Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der
Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der
Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungs-pflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet
(www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
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A-1100 Wien
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