euro adhoc: AXA Konzern AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
AXA Konzern AG:
Squeeze-out durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden
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Unternehmen
05.07.2007
Die AXA Konzern AG hat heute im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie sich im Rahmen der gegen den Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AXA Konzern AG vom 20. Juli 2006 anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen mit allen Klägern verglichen hat. In den Prozessvergleichen hat sich AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, Frankreich, verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 134,54 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA Konzern AG auf 144,68 Euro je Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro je Vorzugsaktie unter den in dem Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und eine Dividendenabgeltung in Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie zu zahlen.
Die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister der AXA Konzern AG ist heute erfolgt. Damit ist der Squeeze-out-Beschluss wirksam geworden. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der AXA Konzern AG verbriefen damit ab sofort nur noch den Anspruch auf die Barabfindung (§ 327e Abs. 3 AktG).
Rückfragehinweis:
Ulrich Bockrath
Tel.: +49 (0)221 148 22491
E-Mail: ulrich.bockrath@axa.de
Branche: Versicherungen
ISIN: DE0008410002
WKN: 841000
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
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Börse Hannover / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Amtlicher Markt/General Standard
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt