Alle Storys
Folgen
Keine Story von GARANT SCHUH + MODE AG mehr verpassen.

GARANT SCHUH + MODE AG

EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG
Bundesgerichtshof weist Klage über Nachzahlungs- und Stimmrechte aus Vorzugsaktien VZ 1,41 ab

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Nachzahlungsrechte
15.04.2010
Im Jahr 2008 hatten Inhaber von Vorzugsaktien der GARANT Schuh + Mode
AG, die mit einer nachzuzahlenden Vorzugsdividende von EUR 1,41 und 
einer Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären von EUR 1,41 
ausgestattet sind ("Vorzugsaktien VZ 1,41"), gegen die Gesellschaft 
Klage erhoben. Es sollte gerichtlich festgestellt werden, dass ihnen 
für die in ihrem Eigentum befindlichen Vorzugsaktien VZ 1,41 ein 
Stimmrecht gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG sowie Nachzahlungsrechte 
für seit dem Geschäftsjahr 2003 nicht geleistete Vorzugsdividenden 
zustehen. Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erster Instanz ging
es um Nachzahlungsrechte für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007 in 
Höhe eines Betrags von EUR 7,05 je Vorzugsaktie. Die Gesellschaft 
hatte die Auffassung vertreten, diese Rechte seien infolge des 
Insolvenzverfahrens weggefallen. In erster Instanz hat das 
Landgericht Düsseldorf der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete
Berufung der Gesellschaft blieb ohne Erfolg. Heute hat der IX. 
Zivilsenat des BGH über die dagegen gerichtete Revision der 
Gesellschaft entschieden. Er hat die Urteile der Vorinstanzen 
aufgehoben und die Klage der Vorzugsaktionäre abgewiesen.

Rückfragehinweis:

Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens@garantschuh.com

Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
WKN: 585303
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

Weitere Storys: GARANT SCHUH + MODE AG
Weitere Storys: GARANT SCHUH + MODE AG