EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG Hauptaktionär kündigt Absicht zur
Konzernverschmelzung der GARANT Schuh + Mode Aktiengesellschaft unter Ausschluss
der Minderheitsaktionäre an
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verantwortlich.
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Konzernverschmelzung
19.04.2012
Die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat der GARANT Schuh + Mode
AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), Düsseldorf, am 18. April 2012 mitgeteilt und
nachgewiesen, dass sie insgesamt rund 90,42 % des Grundkapitals und der Aktien
an GARANT unmittelbar hält. AGI ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der
Ariston-Nord-West-Ring eG, Mainhausen.
AGI informierte den GARANT-Vorstand in diesem Zusammenhang, dass sie
beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages
aufzunehmen, mit dem GARANT auf AGI verschmolzen werden soll. In den
Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung von AGI die Bedingung aufgenommen
werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) von GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des
Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes erfolgen soll. Nach
den maßgeblichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung
von GARANT als übertragende Gesellschaft die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin AGI als übernehmende Gesellschaft
gegen angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen, wenn der
Beschluss der Hauptversammlung binnen drei Monaten nach dem Abschluss eines
solchen Verschmelzungsvertrages gefasst wird und der Hauptaktionärin AGI
mindestens 90 % des Grundkapitals der GARANT unmittelbar gehören.
Der GARANT-Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit AGI einzutreten, in dessen Zusammenhang ein
Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens@garantschuh.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GARANT SCHUH + MODE AG
Elisabethstrasse 70
D-40217 Düsseldorf
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