Discours Suisse - Integration behinderter Kinder in die Regelschule: Tessin, Wallis und Basel als Vorreiter - Konkordat ab 2011
Bern (sda/ots) -
Kinder mit Behinderungen oder Lernproblemen werden zunehmend in Regelklassen integriert. In den Kantonen Tessin, Wallis und Basel sind die Bemühungen weit fortgeschritten. Ein Konkordat, das frühestens 2011 in Kraft tritt, strebt schweizweit einheitliche Grundsätze an.
Das Konkordat ist eine Folge des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Per Anfang 2008 hatte sich die Invalidenversicherung aus der Finanzierung sonderpädagogischer Angebote zurückgezogen. Die rund 800 Millionen Franken werden seither von den Kantonen aufgebracht.
Die Erziehungsdirektoren haben diesen Wechsel zum Anlass genommen, in diesem Konkordat schweizweit gültige Grundsätze festzuschreiben. Dazu gehören unter anderem ein gleiches Grundangebot sowie einheitliche Bezeichnungen und Anforderungen an die Anbieter.
Die EDK nahm auch den Grundsatz "Integration vor Separation" aus dem Behindertengleichstellungsgesetz auf. Wo immer möglich werden behinderte und lernschwache Kinder in die Regelschule integriert.
Integriert wird dort, wo dies dem Wohl eines Kindes entspricht und wo dies von einer Schule geleistet werden kann. Es gibt keine Einheitslösung", sagte EDK-Sprecherin Gabriela Fuchs. "Die Kantone entscheiden, wie sie sich organisieren." Sicher werde es für Kinder mit schweren Behinderungen immer besondere Schulen brauchen.
Tessin mit langjähriger Erfahrung
Ein Blick in die Kantone zeigt, dass die Schulen im Tessin das neue Modell bereits konsequent umsetzen. Aktuell besuchen rund 60 Kinder mit Behinderungen eine Regelklasse - ein Spitzenwert unter den Kantonen. Die meisten von ihnen haben Seh-, Hör- oder Gehprobleme.
Darüber hinaus bemüht sich der Kanton Tessin, auch jene Schüler mit Lernschwierigkeiten in den Regelklassen zu behalten, die in den meisten anderen Kantonen in Klein- oder Sonderklassen unterrichtet würden. Dafür betreiben die Tessiner Schulen einen hohen Aufwand. Rund 170 Sonderpädagogen leisten Unterstützung.
Ganz ohne Sonderschule geht es aber auch im Tessin nicht. Etwa 450 Kinder besuchen derzeit spezielle Klassen. Diese werden im gleichen Schulhaus geführt wie die Regelklassen. Das erlaubt eine gute Durchmischung bei einzelnen Projekten und auf dem Pausenplatz.
Westschweiz auf guten Wegen
Stark vorangetrieben haben in den letzten Jahren die Westschweizer Kantone die Integration behinderter Kinder. Der Paradigmawechsel zeigt sich exemplarisch im Kanton Genf. Der Kanton hat vor kurzem ein entsprechendes Integrations-Gesetz erlassen.
Bereits seit 1991 ist die Integration im Kanton Wallis geregelt. Kinder mit leichten Behinderungen nähern sich in Fächern wie Französisch und Mathematik den offziellen Vorgaben.
Ähnliches gilt für den Kanton Freiburg, wo die Integration seit 15 Jahren gesetzlich verankert ist. Die Zahl der "integrierten Kinder" ist in den letzten elf Jahren von 11 auf 195 gestiegen, wie die für Sonderpädagogik zuständige Fouzia Rossier sagte.
Unterschiede in der Deutschschweiz
Stark steigenden Zahlen verzeichnen auch die Deutschschweizer Kantone. In Basel-Stadt besuchen 169 respektive ein Drittel aller behinderten Kinder die Regelschule. Im Aargau sind es 600, in Zürich 500 und in Zug 50 behinderte Schülerinnen und Schüler.
Der Druck, behinderte Kinder zu integrieren, ist dabei unterschiedlich gross. Während Zürich die Schulen verpflichtet, überlassen Aargau und Zug den Entscheid der Schulleitung.
In einem Punkt sind sich alle Kantone einig: Die Integration kann nur gelingen, wenn Lehrkräfte und Schulen sich gegenseitig gut informieren und unterstützen. Ansonsten, so der Verband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, sind die Lehrkräfte rasch überlastet.
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