ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
ASIP-Medienmitteilung zur BVG-Reform (BVG 21): Mehrheit will Finanzierung der BVG-Reform aus vorhandenen Rückstellungen statt teuren Lohnabzügen
Zürich (ots)
Gemäss einer heute veröffentlichten, repräsentativen Umfrage von gfs.bern im Auftrag des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP bevorzugt die Mehrheit der Schweizer für die Reform der zweiten Säule ein auf dem ASIP-Vorschlag basierendes Reformmodell (sog. Mittelweg/ ASIP-Vorschlag: Rückstellungsmodell). Entscheidend dafür dürfte die Tatsache sein, dass es bei diesem Modell keine Lohnabzüge auf AHV-Löhnen für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration braucht. Eine Mehrheit von 53% würde den Vorschlag des ASIP gegenüber dem des Bundesrats (40%) bevorzugen.
Der ASIP fordert im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrats und einen Wechsel auf den breit abgestützten Mittelweg/ ASIP-Vorschlag. Dieses Reformmodell wird von diversen Verbänden, wie zum Beispiel Baumeister, GastroSuisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation oder Bauernverband unterstützt (vgl. Bild unten). Auch einzelne Arbeitnehmerorganisationen unterstützen den Mittelweg/ ASIP-Vorschlag (so die plattform: u.a. Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz). Im Gegensatz zum Botschaftsmodell geht dies ohne neue Lohnabzüge und ohne komplizierte, unnötige und systemwidrige Umverteilung. Denn diese Lösung baut auf bereits vorhandenen Rückstellungen der Pensionskassen auf. Aufgrund des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes waren die Pensionskassen in den letzten Jahren verpflichtet, solche Rückstellungen zu bilden. Dieses bereits vorhandene Geld für den Rentenerhalt der Übergangsgeneration einzusetzen, ist mit Abstand die sozialverträglichste und insgesamt auch die günstigste Lösung. Zudem verbessert unser Reformmodell die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes weitgehend erhalten bleibt. Dies jedoch ohne unnötige Lohnabzüge. Von der geplanten Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes sind insbesondere die Angestellten in der Bauindustrie und der Gastronomie betroffen.
Der Bundesrat hält in seiner Botschaft bedauerlicherweise an der Variante von Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse zur BVG-Reform fest. Diese unterscheidet sich vom Mittelweg/ ASIP-Vorschlag insbesondere in der Ausgestaltung und Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die kurz vor der Pensionierung stehende Übergangsgeneration. Das Botschaftsmodell führt zu einer neuen, systemwidrigen Umverteilung. So sieht das Modell zeitlich unlimitierte Mehrkosten von 0.5% auf den AHV-Löhnen der Versicherten für die Übergangsmassnahmen vor. Gerade im aktuellen Umfeld sind weder für Arbeitnehmende noch für Arbeitgeber zusätzliche Lohnabgaben für ein neues Umverteilungssystem zumutbar, erst recht nicht, wenn es diese gar nicht braucht. Auch beim Mittelweg/ ASIP-Vorschlag soll der BVG-Umwandlungssatz auf 6% gesenkt werden, und die Altersgutschriften ab Alter 55 sollen 16% statt heute 18% betragen. Das heutige Rentenniveau bleibt gesichert.
Senkung des Koordinationsabzuges
Damit das BVG-Rentenniveau bei sinkendem Mindestumwandlungssatz gehalten werden kann, muss ein entsprechend höheres Altersguthaben angespart werden. Ein Weg zu diesem Ziel ist die Senkung des Koordinationsabzuges. Dadurch wird der versicherte Lohn angehoben. Damit wird die Vorsorgesituation von Versicherten mit tieferen Einkommen deutlich verbessert - und zwar zu tieferen Kosten als beim bundesrätlichen Vorschlag. Entsprechend werden insbesondere auch Teilzeitbeschäftigte - oft handelt es sich um Frauen - von diesem Vorschlag profitieren.
Übergangsgeneration
Für eine Übergangsphase von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage schlägt der Mittelweg/ ASIP-Vorschlag für alle Neupensionierten eine prozentuale Erhöhung des BVG-Altersguthabens vor. Diese Erhöhung soll über die dafür bereits getätigten Rückstellungen zugunsten der betroffenen Versicherten finanziert werden. Unverständlich ist, dass der Bundesrat die eigens dafür getätigten Rückstellungen nicht für die Übergangsgeneration verwenden will. Überhaupt lässt der Bundesrat offen, wie die Rückstellungen verwendet werden sollen. Dies ist nicht nachvollziehbar. Mit dem Mittelweg/ ASIP-Vorschlag kann die obligatorische, berufliche Mindest-Vorsorge zeitnah, fair und kostengünstig überarbeitet werden, ohne dass es zu einer neuen, unfairen Umverteilung kommt. Diese zu beheben, stellt ja gerade ein wichtiges Ziel der Reform dar. Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder andere Bundesmittel verwendet werden. Zudem entfällt der aufwendige Umweg über den Sicherheitsfonds.
Fazit
Gemäss ASIP soll eine Reform die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren und nicht teilweise in einem Umlageverfahren gewährleisten. Bei der Finanzierung soll auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck gebildet haben. Zudem soll die Reform finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umsetzbar sein. ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet fordert daher die Politik auf, ein klares Zeichen für eine starke zweite Säule zu setzen. Das Botschaftsmodell ist zu teuer, belastet die Wirtschaft viel stärker und verfehlt insbesondere das Ziel der Reform, indem die Umverteilung von Jung zu Alt ausgebaut statt abgebaut wird. Der Rentenerhalt ist mit dem Mittelweg/ ASIP-Vorschlag günstiger zu erreichen. Bestärkt fühlt sich der ASIP durch die im Rahmen des Mediengespräches vorgestellten Ergebnisse einer gfs.bern-Umfrage. Diese zeigt die grosse Akzeptanz dieses Vorschlages bei der Bevölkerung. Das gfs.bern hält fest, dass unser Reformmodell "eine wichtige Brücke zwischen Links und Rechts" schlägt.
Alle Unterlagen finden Sie über folgenden Link: https://www.asip.ch/de/newsroom/medienecke/
Pressekontakt:
Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf), Telefon + 41 22 949 19 19
Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich), Telefon +41 43 243 74 15
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