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ASIP-Mitglieder wählen Martin Roth zum neuen Präsidenten

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Zürich (ots)

Im Fokus der 25. ASIP-Mitgliederversammlung stand die Wahl von Martin Roth zum neuen ASIP-Präsidenten. Roth ist Geschäftsführer der Pensionskasse Manor. Der neu gewählte Präsident unterstrich in seinem Ausblick die Notwendigkeit einer BVG-Reform. Er wies jedoch klar darauf hin, dass die Vorschläge der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) für die BVG-Reform nicht mehrheitsfähig sind. Unter dem Strich resultiere ein dem Ziel der Reform widersprechender und unnötiger Leistungsausbau, den vor allem die jüngeren Generationen teuer bezahlen müssen.

Nach sechs Jahren kommt es an der Verbandsspitze zu einem Wechsel. Martin Roth löst Jean Rémy Roulet an der Verbandsspitze ab. Das Vizepräsidium besteht neu aus Beatrice Eichenberger Schäpper, Geschäftsführerin der Pensionskasse Mettler-Toledo, und Emmanuel Vauclair, Geschäftsführer der Pensionskasse SRG SSR. Zudem wurde neu Claudia Gianetti, Direktorin des Fondo di Previdenza per il Personale dell' ente ospedaliero Cantonale in den ASIP-Vorstand gewählt.

BVG-Reform muss gelingen!

Neben den Wahlen stand vor allem eine der innenpolitisch wichtigsten Vorlagen im Fokus - die BVG-Reform. Der Nationalrat hat im Dezember 2021 zu Recht den Vorschlag des Bundesrates zur BVG-Revision mit 126 zu 66 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Reform hat zum Ziel, die systemwidrige und unfaire Umverteilung von Jung zu Alt im BVG zu reduzieren. Der Vorschlag des Bundesrats hätte die Umverteilung jedoch nicht reduziert, sondern sogar noch ausgebaut. Statt diesem arbeitete der Nationalrat einen sachlich korrekten, sozialen und fairen Gegenvorschlag aus, der die Umverteilung von Jung zu Alt im BVG reduziert. Dennoch stärkt er über fixe Rentenzuschläge die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitarbeitende, insbesondere Frauen. Für die Übergangsgeneration, die zu kurz vor der Rente steht, um mittels zusätzlicher Sparbeiträge eine Reduktion der Rente zu vermeiden, sieht der Vorschlag gezielte Ausgleichszahlungen vor. Daran hätte sich auch die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) orientieren können. Eine - immerhin knappe - Mehrheit schlägt nun aber für die BVG-Reform ein Modell vor, das leider in wesentlichen Bereichen von demjenigen des Nationalrates abweicht. Anstatt dass die Umverteilung reduziert würde, würde sie massiv ausgebaut, und es kämen viele Personen in den Genuss eines Rentenausbaus, die einen solchen gar nicht benötigen - wiederum zulasten der jüngeren Generationen. Weitgehend ignoriert wird die Tatsache, dass es keine Lohnzuschläge braucht, sondern die Finanzierung über die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen erfolgen könnte. Zudem werden neuerdings sehr viele Falschinformationen verbreitet. Der ASIP hat diesbezüglich unter https://bvgreform-faktencheck.asip.ch/ einen Faktencheck aufgeschaltet.

Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ einfach umsetzbar sein. In diesem Sinn sind Politik und Sozialpartner gefordert. Die Pensionskassen ihrerseits bieten Hand zu einer echten, auf Fakten basierenden Lösung.

Beilagen:

  • ASIP-Jahresbericht 2021
  • Foto von Martin Roth

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Pressekontakt:

Zur Beantwortung allfälliger Fragen stehen Ihnen der neu gewählte Präsident Martin Roth sowie der Direktor des ASIP, Hanspeter Konrad, zur Verfügung (043 243 74 15).

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