Generationenwechsel bei KMU vor düsterem Horizont
Winterthur (ots)
Ein neuester Bundesgerichtsentscheid (2A.331/2003) hat Unternehmer und potentielle Nachfolger von KMU aufgeschreckt. Die Veräusserung von Aktien an eine Erbenholding gegen Einräumung eines Darlehens wird zukünftig besteuert, selbst dann, wenn der abtretende Unternehmer noch gar keine Mittel erhalten hat. Das oberste Gericht will zukünftig gar Fälle besteuern, wo Verkäuferdarlehen aus zukünftigen versteuerten Erträgnissen der übernommenen Gesellschaft zurückbezahlt werden. Diese Praxis soll offenbar auch dort gelten, wo ausserfamiliäre Dritte ein Unternehmen gegen Gewährung eines Verkäuferdarlehens übernehmen.
Die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat unserer Wirtschaft: 99.7 % aller Unternehmen sind KMU (bis 250 Mitarbeiter), diese beschäftigen zwei Drittel (66%) der Arbeitnehmer, bilden die meisten Lehrlinge aus und tragen auch am meisten zum Steueraufkommen bei. In den kommenden Jahren werden in der Schweiz rund 50 - 70'000 KMU in den Nachfolgeprozess kommen, womit rund 400'000 Arbeitsplätze betroffen sind. Dabei sind nach Schätzungen bis zu 25% der Unternehmen durch den Generationswechsel existenziell gefährdet. Bereits ohne die neue Praxis sind demnach 10 - 15'000 Arbeitsplätze jährlich infolge ungelöster oder gescheiterter Nachfolge in Gefahr.
Viele Nachfolgeregelungen gelingen in der Praxis nur, wenn die Eltern oder der Verkäufer einen Teil des Erlöses als Darlehen stehen lässt. Oft unfreiwillig bleiben die bisherigen Inhaber zugunsten einer guten und mitarbeiterfreundlichen Nachfolgeregelung im Risiko. Dieses soll nun auch noch mit einer Besteuerung "bestraft" werden.
Die neue Bundesgerichtspraxis ist somit in ihren volkswirtschaftlichen Auswirkungen brisant.
Kontakt:
KMU-next
Schweizerische Vereinigung für Unternehmensnachfolge bei KMU
Geschäftsstelle
c/o Dr. Max Nägeli
Stadthausstrasse 125/127
8401 Winterthur
Tel. +41/52/212'86'75
E-Mail: kontakt@kmu-next.ch