SBV: Auf Treibstoffsteuerrückerstattung darf keinesfalls verzichtet werden
Brugg (ots)
Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) hat mit grossem Befremden den Entscheid der ständerätlichen Kommission zur Kenntnis genommen, wonach die Treibstoffsteuerrückerstattung (TSR) an die Landwirtschaft aufgehoben werden soll. Der SBV appelliert an den Ständerat, den unverständlichen, wenn auch knappen Entscheid zu korrigieren. Es geht um immerhin rund 70 Millionen Franken und grundsätzlich um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft gegenüber dem benachbarten Ausland. Es kann doch nicht sein, dass die Schweiz die Rückerstattung abschafft, während Österreich sie gerade auf den 1. Januar 2005 eingeführt hat.
Wettbewerbsfähigkeit Seit Jahren ist es für den SBV ein Hauptanliegen, die Kosten für die Landwirtschaft zu senken, um damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Im Bereich des Treibstoffes ist es eine Tatsache, dass die Landwirte vieler EU-Länder von ermässigten Preisen für die Landwirtschaft profitieren. So dürfen die Landwirte in Frankreich, Holland und Grossbritannien mit preisgünstigem Heizöl fahren. Österreich hat auf den 1. Januar 2005 eine Rückerstattung eingeführt - ähnlich wie Deutschland sie kennt, und in Dänemark bezahlen die Bauern überhaupt keine Treibstoffsteuer. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit ist es somit naheliegend, dass in der Schweiz keinesfalls auf die Rückerstattung verzichtet werden darf.
Landwirtschaft zahlt schon genug Ferner muss betont werden, dass die TSR an die Land- und Forstwirtschaft sowie an die Berufsfischerei moderat ist, weil die Steuer nur teilweise zurückerstattet wird. Dem Bund verbleiben heute rund 21 Millionen Franken von der Landwirtschaft. Zudem ist zu bedenken, dass die Landwirtschaft, die Treibstoff vor allem auf den Feldern und nur in geringem Ausmass auf den Strassen verbraucht, trotzdem erhebliche Beiträge an den Strassenunterhalt und -bau, insbesondere von Korporationen, zahlt. Diese Beiträge belaufen sich auf schätzungsweise 60 Millionen Franken. Zusammen mit den 21 Millionen Franken, die ohnehin nicht zurückerstattet werden, leistet die Landwirtschaft also insgesamt rund 80 Millionen Franken an die Strassen. Auch aus dieser Sicht ist die Rückerstattung mehr als gerechtfertigt.
Weitere Argumente für die Rückerstattung Im Weiteren ist zu beachten, dass die Treibstoffsteuerrückerstattung · EU-kompatibel und WTO-konform ist · vor allem der produzierenden Landwirtschaft zugute kommt · ein Normverfahren aufweist, das ökologisch sinnvoll ist, weil es übertriebenen Treibstoffverbrauch nicht honoriert · sich gut eingespielt hat und relativ geringe administrative Kosten verursacht und · einkommenspolitisch dringend notwendig ist, zumal die landwirtschaftlichen Einkommen in den letzten Jahren erheblich gesunken sind.
Die zahlreichen aufgeführten Gründe sprechen eindeutig dafür, dass die TSR neben dem öffentlichen Verkehr auch für die Landwirtschaft aufrechterhalten wird.
Rückfragen: Hansjörg Walter, Präsident, Mobile 079 404 33 92 Jacques Bourgeois, Direktor, Mobile 079 219 32 33 Urs Schneider, Stv. Direktor, Mobile 079 438 97 17 Josef Wüest, Stab/Kommunikation, Mobile 079 718 70 33
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