Vorsorgeschutz für Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebern oder tiefem Einkommen: ganze Lösung gefordert
Zürich (ots)
Bei der kommenden AHV- und BVG-Revision muss ein grosser Nachteil ausgemerzt werden, welcher immer mehr Arbeitnehmer benachteiligt. Den Hundertprozentjob gibt es je länger je weniger. Immer mehr Angestellte arbeiten darum in Teilzeit bei zwei oder sogar noch mehr Arbeitgebern. Das ist oft abwechslungsreich und interessant. Es hat aber einen grossen und schmerzhaften Haken: Der Lohn ist in der 2. Säule erst ab einem Betrag von 21 060 Franken automatisch und obligatorisch versichert. Verdient also eine Angestellte bei drei Arbeitgebern je 20 000 Franken, dann ist nicht sichergestellt, dass Beiträge in die berufliche Vorsorge einbezahlt werden. Und was nicht einbezahlt wird, wird später auch nicht als Rente ausbezahlt. Von dieser Problematik sind Frauen besonders betroffen. Diese Situation ist unbefriedigend. Das Parlament will ihr jetzt entgegen wirken. Nach dem Nationalrat (einstimmig) hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, welche verlangt, im Rahmen der AHV- und BVG-Revision Massnahmen zu treffen. Die Angestellten Schweiz finden es höchste Zeit, dass die Bestrafung von Portfolio-Workern und Angestellten mit tiefem Einkommen beendet wird. Sie fordern eine ganze und keine halbe Lösung. Also eine, welche die Angestellten mit mehreren Arbeitgebern den anderen vollkommen gleichstellt und welche Angestellte mit tiefem Einkommen nicht benachteiligt. Da die politischen Mühlen langsam arbeiten, empfehlen die Angestellten Schweiz allen möglichen Betroffenen, ihre Situation jetzt zu überprüfen. Es kann sich sehr lohnen, seinen Lohn freiwillig zu versichern.
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