Lohndumping: Ausbau der Flankierenden ist nötig
Zürich (ots)
Auch 2013 ist regelmässig Lohndumping betrieben worden. Um die Gunst der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung zu verbessern, braucht es nun endlich griffige Massnahmen. Der Bundesrat hat einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Der heutige Bericht des Seco zu den flankierenden Massnahmen zeigt, dass auch im 2013 die Arbeitsbedingungen regelmässig verletzt wurden. Noch immer gibt es in allen möglichen Branchen teils massive Lohnunterbietungen. Besonders Sorgen machen den Angestellten Schweiz die Verstösse bei den Personalverleihern. Die Paritätische Kommission hat bei 45 Prozent ihrer Kontrollen Verstösse gegen Lohnbestimmungen festgestellt. Der Lohndruck wird in Wirklichkeit auch in anderen Branchen höher sein, als im Seco-Bericht ausgewiesen, da in verschiedenen Kantonen mit zu hohen Referenzlöhnen gearbeitet wird.
Diese Zahl von Lohnunterbietungen ist kein gutes Zeichen. Der Ruf der Personenfreizügigkeit (PFZ) leidet so weiter. Gerade nach dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative sollte das Gegenteil stattfinden. Die Schweizerinnen und Schweizer sind Müde von all den Negativ-Schlagzeilen rund um den Bilateralismus. Angesichts einer sich abzeichnenden "Alles-oder-nichts-Abstimmung" zum bilateralen Weg, müsste der Bundesrat nun endlich bemüht sein, alles zu tun um die Gunst der PFZ zu verbessern.
Flankierende Massnahmen ausgebaut
Einen ersten Schritt in die richtige Richtung hat der Bundesrat getan. Er hat Massnahmen zur Verbesserungen der Flankierenden Massnahmen beschlossen - höhere Bussen bei Verstössen und mehr Kontrollen. Die Angestellten Schweiz begrüssen diese Verschärfungen. Es braucht jedoch weitere Massnahmen:
Erstens. Die Angestellten Schweiz fordern, dass die Kantone vermehrt orts-, berufs- und branchenübliche Referenzlöhne festlegen und mehr von der Möglichkeit gebrauch machen, einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen. Darin müssen nicht nur die unteren, sondern auch die mittleren Löhne festgeschrieben werden. Damit schafft man ein Instrument, um Lohndumping überhaupt feststellen zu können. Bis heute fehlt oft der politische Wille - vor allem in der deutschen Schweiz - einen NAV zu erlassen, dazu sind die Bestimmungen dafür zu restriktiv. Die Angestellten Schweiz begrüssen, dass der Bundesrat die Voraussetzungen zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge (NAV) schaffen will.
Zweitens. Die Angestellten Schweiz begrüssen den Bericht zur GAV-Standortbestimmung des Bundesrates. Schweizer Arbeitsbedingungen werden am besten mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geschützt. Von diesen gibt es jedoch in der Schweiz zu wenig. Deshalb muss die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV weiter erleichtert werden. GAV schaffen klare und einheitliche Arbeitsbedingungen. Das ist im Sinne der Arbeitnehmenden, aber auch der Arbeitgeber.
Kontakt:
Reto Liniger, Kommunikation Angestellte Schweiz, 079 467 22 77