Mangel an Spenderorganen bleibt die grösste Sorge - Swisstransplant koordiniert seit 20 Jahren Schweizer Organtransplantationen
Genf (ots)
Swisstransplant wurde 1985 gegründet, um Organtransplantationen in der Schweiz zu koordinieren und um über Organspende und Transplantation zu informieren. Am 4. März wird die Nationale Stiftung mit Sitz in Genf 20 Jahre alt. Während die Transplantationsmedizin in dieser Zeit grosse Fortschritte gemacht hat, bleibt ein grosses Problem weiter bestehen - der Mangel an Spenderorganen.
1964 fand die erste Nierentransplantation in der Schweiz statt. Als auch andere Organe transplantiert werden konnten, wurde am 4. März 1985 die Stiftung Swisstransplant als nationale Koordinationsstelle in Genf ins Leben gerufen. Seither erhielten in der Schweiz weit mehr als 6000 Menschen ein fremdes Organ. Damit hat sich die Organtransplantation zu einer erfolgreichen und anerkannten Behandlungsmethode entwickelt. Transplantiert werden Niere, Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse, Stammzellen und Dünndarm (selten).
Für viele Kranke ist eine Organtransplantation die letzte Hoffnung. Wenn die eigenen Organe den Dienst versagen und auch Medikamente nicht mehr helfen, kann nur ein fremdes, gesundes Organ ihr Leben retten oder verlängern. Neben Organen von toten Spendern. werden immer häufiger Organe von lebenden Spendern, meist Angehörigen, transplantiert.
Grösste Sorge von betroffenen Patienten und Swisstransplant ist der Mangel an Spenderorganen. Mit einer Quote von 13 Spendern pro Million Einwohner belegt die Schweiz in Europa den letzten Platz. Im Schnitt stirbt fast jede Woche ein Mensch, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung steht. Ausserdem standen am 1. Januar 2005 639 Patienten auf der Warteliste für ein Organ.
Warum dieser Spendermangel? In Umfragen äussern sich zwar 8 von 10 Schweizern positiv zur Organspende, aber nur 1 von 10 trägt einen Spenderausweis auf sich. Deshalb ist es wichtig, dass im Familien- und Freundeskreis über das Thema Organspende gesprochen wird. Die Erfahrung zeigt: Wenn Angehörige erst im Moment tiefster Trauer damit konfrontiert werden, lehnen sie im Zweifelsfall die Freigabe der Organe eher ab.
Eine Hoffnung in diesem Zusammenhang ist das neue Transplantationsgesetz, das am 8. Oktober 2004 vom Parlament angenommen wurde. Damit besteht erstmals eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Das voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gesetz sieht eine regelmässige Information der Öffentlichkeit durch den Bund vor. Als nationale Koordinationsstelle ist weiterhin Swisstransplant vorgesehen.
Mehr Informationen unter www.swisstransplant.org oder www.sharelife.ch. Ausweisbestellung über Swisstransplant.
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