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Swisstransplant

Mangel an Spenderorganen bleibt die grösste Sorge - Swisstransplant koordiniert seit 20 Jahren Schweizer Organtransplantationen

Genf (ots)

Swisstransplant wurde 1985 gegründet, um
Organtransplantationen in der Schweiz zu koordinieren und um über
Organspende und Transplantation zu informieren. Am 4. März wird die
Nationale Stiftung mit Sitz in Genf 20 Jahre alt. Während die
Transplantationsmedizin in dieser Zeit grosse Fortschritte gemacht
hat, bleibt ein grosses Problem weiter bestehen - der Mangel an
Spenderorganen.
1964 fand die erste Nierentransplantation in der Schweiz statt.
Als auch andere Organe transplantiert werden konnten, wurde am 4.
März 1985 die Stiftung Swisstransplant als nationale
Koordinationsstelle in Genf ins Leben gerufen. Seither erhielten in
der Schweiz weit mehr als 6000 Menschen ein fremdes Organ. Damit hat
sich die Organtransplantation zu einer erfolgreichen und anerkannten
Behandlungsmethode entwickelt. Transplantiert werden Niere, Leber,
Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse, Stammzellen und Dünndarm (selten).
Für viele Kranke ist eine Organtransplantation die letzte
Hoffnung. Wenn die eigenen Organe den Dienst versagen und auch
Medikamente nicht mehr helfen, kann nur ein fremdes, gesundes Organ
ihr Leben retten oder verlängern. Neben Organen von toten Spendern.
werden immer häufiger Organe von lebenden Spendern, meist
Angehörigen, transplantiert.
Grösste Sorge von betroffenen Patienten und Swisstransplant ist
der Mangel an Spenderorganen. Mit einer Quote von 13 Spendern pro
Million Einwohner belegt die Schweiz in Europa den letzten Platz. Im
Schnitt stirbt fast jede Woche ein Mensch, weil nicht rechtzeitig ein
Spenderorgan zur Verfügung steht. Ausserdem standen am 1. Januar 2005
639 Patienten auf der Warteliste für ein Organ.
Warum dieser Spendermangel? In Umfragen äussern sich zwar 8 von 10
Schweizern positiv zur Organspende, aber nur 1 von 10 trägt einen
Spenderausweis auf sich. Deshalb ist es wichtig, dass im Familien-
und Freundeskreis über das Thema Organspende gesprochen wird. Die
Erfahrung zeigt: Wenn Angehörige erst im Moment tiefster Trauer damit
konfrontiert werden, lehnen sie im Zweifelsfall die Freigabe der
Organe eher ab.
Eine Hoffnung in diesem Zusammenhang ist das neue
Transplantationsgesetz, das am 8. Oktober 2004 vom Parlament
angenommen wurde. Damit besteht erstmals eine gesetzliche Regelung
auf Bundesebene. Das voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft
tretende Gesetz sieht eine regelmässige Information der
Öffentlichkeit durch den Bund vor. Als nationale Koordinationsstelle
ist weiterhin Swisstransplant vorgesehen.
Mehr Informationen unter www.swisstransplant.org oder
www.sharelife.ch. Ausweisbestellung über Swisstransplant.

Kontakt:

Trix Heberlein
Präsidentin Swisstransplant
Tel. +41/1/918'16'39

Conrad Müller
Direktor Swisstransplant
Tel. +41/22/372'95'01

Swisstransplant
4, Boulevard de la Tour
1205 Genf
Tel. +41/22/372'95'01
Fax +41/22/372'95'07
Gratis-Tel. 0800/570'234
Internet: www.swisstransplant.org

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