euro adhoc: Meinl European Land Ltd.
Sonstiges
Meinl European Land:
Bekanntmachung
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Unternehmen
21.11.2007
Jersey, 21. November 2007. Den Mitgliedern des Board of Directors der Meinl European Land Limited wurde gestern am Abend ein verwaltungsrechtliches Erkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zugestellt. Darin wird behauptet, dass eine Ankündigung im Zusammenhang mit der Einberufung der Hauptversammlung der Meinl European Land vom 23. August 2007 irreführende Signale geben konnte. Die von der FMA beaufsichtigte Wiener Börse soll an der Irreführung mitgewirkt haben. Dieses Erkenntnis ist nicht rechtskräftig; das Board of Directors wird dagegen Berufung einlegen.
Die Gesellschaft erachtet dieses Erkenntnis der FMA für unhaltbar, insbesondere da es mit schweren Verfahrensfehlern behaftet ist, auf mangelhafter Beweisaufnahme beruht, in sich unschlüssig ist und auf unzureichende Argumente zurückgreift. Außerdem ignoriert das Erkenntnis die Tatsache, dass die FMA in den gesamten Prozess involviert war, insbesondere auch dadurch, dass sie die Prospekte der Gesellschaft regelmäßig gebilligt hat, über das Ausmaß der Käufe von Zertifikaten täglich informiert war und die Veröffentlichungspflichten in Hinblick auf die Hauptversammlung mit der FMA im Detail abgestimmt wurden.
Das Board of Directors wird sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel gegen dieses Erkenntnis ergreifen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf EUR 20.000,- für jedes Mitglied des Board of Directors; weitergehende Auswirkungen auf die Gesellschaft aus diesem Erkenntnis werden für nicht materiell erachtet.
Rückfragehinweis:
Dr. Herbert Langsner
+43 676 840 531 250
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel