euro adhoc: Meinl European Land Ltd.
Recht/Prozesse
Meinl European Land:
Bekanntmachung
UVS bestätigt FMA-Bescheide gegen MEL-Direktoren mit Einschränkungen
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Unternehmen
29.04.2008
Jersey, 29. April 2008. Meinl European Land ("MEL") gibt bekannt, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) in einer heute durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Mitglieder des Board of Directors der MEL wegen der Textierung einer Ad hoc-Meldung im wesentlichen bestätigt hat. Allerdings hat der UVS den Tatzeitraum ausdrücklich und ausschließlich auf den Tag des 27.7.2007 eingeschränkt, nachdem die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27.7.2007 bis 23.8.2007 angegeben hatte.
Die Boardmitglieder der MEL werden nach Zustellung der Bescheide des UVS Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen, da das Verfahren mangelhaft geführt wurde und das Ergebnis auf einer falschen Rechtsansicht des komplexen Sachverhalts beruht.
Rückfragehinweis:
Trimedia
Bernhard Hudik
+43-1-5244300
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel