Energizer Holdings, Inc. gibt Entscheidung des Federal Judge (Bundesrichterin) betreffs Klarstellung einer einstweiligen Verfügung bekannt, die es Gillette untersagt, falsche Werbeaussagen für seinen Rasierer "Mach 3 Power" zu machen
St. Louis (ots/PRNewswire)
Energizer Holdings, Inc. (NYSE: ENR), gab heute bekannt, dass Richterin Janet C. Hall vom United States District Court, District of Connecticut, Gillette's Antrag auf Klarstellung abgelehnt hat, die Anwendbarkeit ihrer einstweiligen Verfügung vom 31. Mai 2005 einzugrenzen. Richterin Hall entschied, dass die einstweilige Verfügung von Gillette verlangt, die Behauptung von der Verpackung des M3 Power zu entfernen, dass Mikro-Impulse das Aufrichten des Barthaares von der Haut weg stimulieren.' "Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2005 speziell den Ausdruck raises up and away' als buchstäblich falsch angesprochen. Das Wort stimulates' ändere nicht die Bedeutung, wenn es in Verbindung mit up and away' gebraucht werde." Gillette ist verpflichtet, "alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, mit einem Sticker diese Aussage auf Verpackungen zu überdecken, die sich im Besitz oder unter Aufsicht Dritter befinden", inclusive Einzelhändler und Lieferanten. In der Entscheidung wird auch betont, dass die einstweilige Verfügung für jegliche Art der Gillette U.S. M3 Power-Werbung gilt, also auch für Fernsehen und Radio, Postsendungen, Internet und Verpackung. Richterin Hall wies Gillette's Ausführungen zurück, die einstweilige Verfügung untersage nicht die Behauptung, dass Mikro-Impulse das Barthaar von der Haut weg aufrichten und gelte nicht für Packungen, die sich bereits in Einzelhandelsgeschäften befänden.
Energizer Holdings, Inc., die ihren Hauptsitz in St. Louis im Bundesstaat Missouri hat, ist die Muttergesellschaft von Schick-Wilkinson Sword, dem weltweit zweitgrössten Hersteller von Nassrasierprodukten.
Website: http://www.energizer.com
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