Al-Shanfari Holding Company, LLC
Al-Shanfari Holding Company reicht weitere Klage gegen National Bank of Oman ein; Verstösse gegen das Bankrecht geltend gemacht
Muscat, Oman (ots/PRNewswire)
- Klage steht im Zusammenhang mit dem über Darlehen finanzierten Aktieninvestitionsprogramm von NBO; weitere Fragen zu den Geschäftspraktiken von NBO aufgeworfen
Al-Shanfari Holding Company, LLC gab heute bekannt, dass das Unternehmen in Oman eine Klage gegen die National Bank of Oman (NBO) eingereicht hat. In der Klage wird der Bank vorgeworfen, gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Bankgesetzes von Oman verstossen zu haben. Weiterhin wird in der Klage vorgebracht, dass NBO Dritten Schätzungen des von Shanfari als Sicherheit im Zusammenhang mit von NBO erhaltenen Darlehen hinterlegten Grundstücks zur Verfügung gestellt und damit gegen die Geheimhaltungsbestimmungen verstossen hat.
Diese Darlehen sind Gegenstand anhaltender rechtlicher Schritte zwischen Shanfari und der NBO, in denen die Angemessenheit der vom ehemaligen CEO von NBO festgelegten Darlehenspraktiken von NBO in Frage gestellt wird. Der Rechtsstreit in Omani ist bereits die dritte Klage, die gegenwärtig aufgrund von Darlehensstreitigkeiten zwischen den Parteien anhängig sind.
In der Omani-Klage (Fall-Nr. 146/2005), die am 26. Januar in Muscat eingereicht wurde, wird geltend gemacht, dass die Mitarbeiter von NBO den Preis von Immobilien widerrechtlich offengelegt haben, die Al-Shanfari auf Bitte von NBO als Sicherheit für Darlehen hinterlegt hat, für die der damalige NBO Chief Executive Officer, Aubyn Hill, geworben hatte. Das Gericht in Omani hat für den 23. Februar 2005 eine Anhörung anberaumt.
"In einer früheren von NBO gegen Al Shanfari angestrebten Klage hat Al Shanfari Widerklage erhoben. Abgesehen davon, dass gegen NBOs Weigerung vorgegangen wird, Unterlagen vorzulegen, die die von der Bank geforderten Beträge beweisen, macht Al Shanfari geltend, dass die Bank aufgrund der Art und Weise, wie ihr Anlagebankenmandat ausgeführt wird, ihre Verpflichtung zur treuhänderischen Beratung verletzt hat."
In einer weiteren von Al-Shanfari im Dezember 2004 in Dubai eingereichten Klage beantragt das Unternehmen die Ernennung eines Bankfachmanns oder Finanzkomitees durch das Gericht, der bzw. das sich mit der Überprüfung der jeweiligen Unterlagen von NBO im Zusammenhang mit dem Aktieninvestitionsprogramm befassen soll, das nach Ansicht von Al-Shanfari widerrechtlich ist.
Thomas V. Sjoblom, Esq., ein ehemaliger Staatsanwalt für die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde, United States Securities and Exchange Commission, der Shanfaris Klagen gegen NBO zusammen mit verschiedenen im Nahen Osten ansässigen Kanzleien leitet, ist der Meinung, dass NBO für einige der fragwürdigen Geschäftspraktiken zur Verantwortung gezogen werden muss.
"Einige der vergangenen Geschäftspraktiken der National Bank of Oman sind sehr verdächtig, darunter die vollkommen unverantwortliche Offenlegung vertraulicher Informationen, die unsere Klientin der Bank im guten Glauben und auf deren Geheiss zur Verfügung gestellt hat", so Sjoblom. "Die NBO muss für ihre Handlungen, vor allem angesichts des bevorstehenden Zusammenschlusses von NBO und der Bank of Muscat, zur Verantwortung gezogen werden. Die von NBO eingesetzten Praktiken sind nirgendwo auf der Welt angemessen, und schon gar nicht in einem Land, das Mitglieder der World Trade Organization (WTO) und bestrebt ist, seine Präsenz auf dem internationalen Bankenmarkt und seine Glaubwürdigkeit auszubauen", meinte er.
Sjoblom fügte hinzu, dass Al-Shanfari "falls angemessen und notwendig auch in anderen Ländern" u. U. weitere Klagen gegen NBO einreichen wird.
Diese Pressemitteilung wurde von Levick Strategic Communications im Auftrag der Shanfari Group of Companies herausgegeben. Weitere Informationen sind beim US-amerikanischen Justizministerium in Washington, DC erhältlich.
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