proTELL - Der Bundesrat entzieht dem Wehrmann das Vertrauen
Dornach (ots)
Der Bundesrat hat in der Heimabgabe der Taschenmunition (TM) radikal kehrt gemacht. Noch im September 2006 hat er die seit 1940 generelle Heimabgabe vehement verteidigt. Er sah darin eine staatspolitisch bedeutsame Demonstration des Wehrwillens der Bürgerinnen und Bürger. Die Sicherheit werde nicht erhöht, wenn korrekt handelnden Wehrmännern die TM abgenommen werde". Die Motion von Ständerätin Fetz (BS, SP), die ein Verbot der TM verlangte, hat er abgelehnt. Künftig will er die Heimabgabe von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen. Die TM soll nur noch an Bereitschaftsformationen abgegeben werden. Er folgt damit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK SR). Der SR nimmt noch in der laufenden Session Stellung.
Die sicherheitspolitische Lage hat sich seit September keineswegs, hingegen aber unsere politische Landschaft verändert. Die Gegner des privaten Waffenbesitzes führen einen emotionalen, populistischen Kampf auf bedenklichem Niveau. Tiefpunkt der Kampagne waren die gestellten Bilder in der Annabelle 14-06, wo ein Vater inmitten seiner Familie das Stgw auf den Kopf der Ehefrau und die Tochter eine Pistole auf den Kopf der Mutter richtet.
Der Bundesrat beugt sich dem emotionalen, politischen Druck. Er gewichtet die leider missbrauchten Patronen höher (2004: 1284 Suizide, davon 272 mit Schusswaffen und 214 Tötungsdelikte, davon 57 mit Schusswaffen), als die jährlich von Schützen, Jägern, usw. verantwortungsbewusst verwendeten 75 Mio Patronen. Erfahrungen des Auslandes bleiben unberücksichtigt.
Der Bundesrat kaschiert die eigentlichen gesellschaftspolitischen Ursachen der Suizide und Tötungsdelikte. Er entzieht den verantwortungsbewussten Wehrmännern das bisherige Vertrauen und übergeht die Generäle, die einen erfolgreichen Einsatz von Waffe und TM nur in untrennbarer Einheit sehen. Es ist ein weiterer Schritt zu Verbot der Heimabgabe der persönlichen Waffe und Einschränkung des privaten Waffenbesitzes, was mit Anpassung unseres Waffengesetzes an das EU-Waffenrecht im Schengen-Abkommen begann. Die politischen Behörden dürfen nicht klagen, wenn sich Wehrpflichtige und Waffenbesitzer künftig vermehrt vom Staat abwenden.
proTELL lehnt den Entscheid des Bundesrates unmissverständlich ab und kämpft für den freiheitlichen Waffenbesitz
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