init innovation in traffic systems AG
EANS-News: init innovation in traffic systems AG
Dividendenbekanntmachung
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Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse
Karlsruhe (euro adhoc) - init innovation in traffic systems AG Karlsruhe Wertpapier-Kenn-Nummer 575 980 ISIN DE0005759807
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der init innovation in traffic systems AG vom 24. Mai 2011 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 13.530.786,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,60 Euro je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 9.984.151 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 5.990.490,60 Euro, zu verwenden und den Restbetrag von 7.540.295,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird ab dem 25. Mai 2011 nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) ausgezahlt. In Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Aktionärs behält die Depotbank zusätzlich noch Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes. Ein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Wohnsitzstaat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten.
Karlsruhe, im Mai 2011
init innovation in traffic systems AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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