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YUKOS Oil Company

Ölgesellschaft YUKOS gewinnt wichtige Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Frankreich (ots/PRNewswire)

Nach siebenjähriger sorgfältiger Abwägung entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute, dem Ölunternehmen YUKOS sei bei der Anfechtung der Steuerverbindlichkeiten, die ihm 2004 plötzlich auferlegt worden waren, keine faire Verhandlung zugestanden gewesen. Er entschied ebenfalls, dass die Erzwingung dieser Steuerverbindlichkeiten, Geldbussen, Ordnungsstrafen und Zinsen die Konventionsrechte des Unternehmens verletzt und ihm den? Todesstoss versetzt habe'.

Der ehemalige CFO Bruce Misamore kommentierte die Entscheidung:

"YUKOS stellte diesen Antrag vor Gericht, weil dem Unternehmen in Russland eine faire Anhörung verweigert wurde. Der Gerichtshof hat YUKOS' Position verteidigt. So bestätigte der EGMR beispielsweise, dass die russischen Steuerverfahren unfair waren, und stellte fest, dass die begrenzte Frist, die man YUKOS für den Zugang zu den Unterlagen des Falls gewährt hatte, extrem kurz war, egal, wie viele Anwälte YUKOS eingesetzt hätte."

Steven Theede, ehemaliger CEO des Ölunternehmens YUKOS sagte:

"Laut Gerichtshof war der springende Punkt des Falls die Geschwindigkeit , mit der die russischen Behörden die Begleichung der Steuern von YUKOS forderte, trotz der Tatsache, dass die Vermögenswerte des Unternehmens eingefroren waren, und die Entscheidung, OAO Yuganskneftegaz, die Hauptproduktionseinheit, zu? versteigern', um die angeblichen Verbindlichkeiten einzutreiben. Der Gerichtshof fand es ?offensichtlich', dass die Entscheidung zur Versteigerung von OAO Yuganskneftegaz als? erste Verfügung' YUKOS' Möglichkeiten, die Steuerforderungen zu erfüllen und trotzdem am Leben zu bleiben, den? Todesstoss' versetzt hatte."

Der Gerichtshof erklärte weiter, die russischen Behörden hätten andere Optionen ernsthaft in Betracht ziehen müssen, "besonders solche, welche den Schaden an YUKOS' Struktur gemildert hätten."

Ein weiterer Faktor, der YUKOS' Position während der Vollstreckung ernsthaft beeinträchtigte, war die Auferlegung der Gerichtsvollzugskosten von 7 %, einer Gesamtsumme in Höhe von 1,15 Milliarden Euro, deren Zahlung nicht ausgesetzt oder verschoben werden konnte. Diese Summe war "völlig unverhältnismässig", erklärte der Gerichtshof und "aufgrund der rigiden Forderung habe sie ernsthaft zum Untergang von YUKOS beigetragen." Der Gerichtshof betonte, dass die russischen Behörden "hinsichtlich der Vollzugsgeschwindigkeit unnachgiebig und unflexibel gewesen seien, sehr eilig gehandelt und YUKOS' Forderungen nach mehr Zeit immer wieder abgelehnt hätten." Die Behörden "haben die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht angemessen berücksichtigt" und so gegen YUKOS' Eigentumsrechte verstossen (Artikel 1 des Protokolls Nummer 1).

Zusätzlich befand der Gerichtshof, dass Bussgelder in doppelter Höhe der angeblichen Steuerverbindlichkeiten rückwirkend seien und zusammen mit weiteren von den Gerichtsvollziehern auferlegten Sammelstrafen rechtswidrig angewendet worden waren.

- Ausführliche Informationen über die Yukos-Angelegenheit entnehmen Sie bitte http://www.TheYukosLibrary.com

- Weitere Informationen zum Yukos-Fall vor dem EGMR finden Sie auf http://www.YukosECHR.com

Kontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Claire
Davidson: +44-7767-351-433, cdavidson@gardantcommunications.com

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