Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals
Herzogenaurach (euro adhoc) -
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Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG vom 8. Mai 2008 hatte den Vor-stand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Er-mächtigung sieht vor, dass die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden können. Der Vorstand der adidas AG hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 18. November 2008 beschlossen, die auf der Grundlage der Ermächtigung vom 8. Mai 2008 erworbenen 4.671.225 eigenen Ak-tien unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht 2,36 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.
Die Einziehung und Kapitalherabsetzung ist am 15. Dezember 2008 erfolgt.
Die Girosammelbestände bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, sind entsprechend reduziert und die Lieferbarkeit/Notierung für die eingezogenen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt) ist entsprechend angepasst worden.
Das Grundkapital der adidas AG beträgt nach Einziehung der Aktien EUR 193.515.512,00 und ist in 193.515.512 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 eingeteilt.
Herzogenaurach, im Dezember 2008
adidas AG DER VORSTAND
Rückfragehinweis:
Dennis Weber
Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0)9132 84 4989
E-Mail: Dennis.Weber@adidas-Group.com
Branche: Sportartikel
ISIN: DE0005003404
WKN: 500340
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