CAP bietet rechtliche Unterstützung bei Konflikten mit der KESB
Wallisellen (ots)
Die Zahl der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen in der Schweiz steigt seit Jahren. Wer mit den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) in Berührung kommt, ist oftmals überfordert - emotional, rechtlich und auch finanziell. Diese Situation hat die CAP, die Rechtsschutzversicherung der Allianz Suisse, dazu bewogen, als eine der schweizweit ersten Versicherungen im Rahmen einer Zusatzdeckung rechtliche und finanzielle Unterstützung bei Streitigkeiten mit der Behörde anzubieten.
Die Fremdplatzierung des eigenen Kindes in ein Heim oder eine Pflegefamilie, ein dementer Vater, der nicht mehr allein leben kann und deshalb ins Altersheim soll. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) greifen mit weitreichenden Massnahmen häufig in die Privatsphäre vieler Einzelpersonen und Familien ein. Allein 2016 sprachen die KESB mehr als 40'000 Kinderschutz- und rund 90'000 Erwachsenenschutzmassnahmen aus. Damit zieht die Behörde landesweit viel Kritik auf sich. Sie greife als staatliche Behörde zu oft und zu willkürlich in familiäre Belange ein, so lautet gemeinhin der Tenor. Hinzu kommen spektakuläre Einzelereignisse, die immer wieder von den Medien aufgegriffen werden und so zu einem negativen Image beitragen. Und erst jüngst haben KESB-Gegner eine Volksinitiative lanciert, welche zum Ziel hat, die Verantwortung für Familien wieder zu stärken. Das alles zeigt: Das Konfliktpotenzial im Umgang mit der Behörde ist gross, ebenso der Bedarf nach rechtlicher Beratung.
Emotional, rechtlich und finanziell überfordert
Ob die Schutzmassnahmen berechtigt oder unberechtigt ausgesprochen werden, viele Fälle haben eines gemeinsam: Wer mit den KESB in Berührung kommt - persönlich, im Zusammenhang mit eigenen Kindern oder Verwandten - versteht die Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in der Regel nicht und ist meist überfordert. Hinzu kommt eine emotionale und finanzielle Belastung, wenn gegen die Massnahmen der KESB der Rechtsweg beschritten werden soll. Dies war der Grund, warum die CAP, ein Tochterunternehmen der Allianz Suisse, im vergangenen Jahr eine Zusatzdeckung explizit für Streitigkeiten mit der KESB für ihre Kunden lanciert hat. "Die Fälle häufen sich und wir konnten bereits rund ein Dutzend Mal konkrete rechtliche Hilfestellungen leisten", zieht Daniel Eugster. Leiter der CAP, ein erstes positives Fazit des neuen Deckungsangebots. "Häufig wissen die Betroffenen auch gar nicht, an wen sie sich wenden sollen. Da liegt es nahe, auf die Rechtsschutzversicherung zuzugehen, denn wir verfügen über erfahrene Spezialisten mit dem entsprechenden Know how."
So bietet die CAP nicht nur anwaltliche Beratung und Vertretung, sie interveniert auch bei der KESB, Beiständen und vor Gericht, begleitet die Betroffenen zu Gesprächen und übernimmt Gutachten und allfällige Gerichtskosten bis zu einer Deckungssumme von 15'000 Franken. Die KESB-Deckung ist Bestandteil des Multi Risk-Bausteins, der darüber hinaus 11 weitere aktuelle Risiken wie unter anderem Cyber Mobbing, Erbstreitigkeiten, Datenschutz, Bauverträge, Inkasso oder Tierrecht umfasst. Voraussetzung für den Abschluss des Bausteins Multi Risk ist eine bestehende Grunddeckung mit dem Rechtsschutzprodukt privaLex 2016.
Vor rechtlichen Konflikten mit der KESB ist niemand gefeit - mit nur 35 Franken für Einzelpersonen und 45 Franken für Familien kann man sich als CAP-Kunde aber günstig dagegen absichern. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Kontakt:
Hans-Peter Nehmer, Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 058 358 88 01; hanspeter.nehmer@allianz.ch
Bernd de Wall, Senior Spokesperson
Telefon: 058 358 84 14, bernd.dewall@allianz.ch