Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori
Die Chancen für den Abschluss eines Rahmenabkommens steigen
Zürich (ots)
Mit einem gestrafften Zeitplan und einem klaren Bekenntnis zum Rahmenabkommen nimmt die Europapolitik des Bundesrates wieder Fahrt auf. Allerdings sind noch nicht alle Kritikpunkte aus den innenpolitischen Konsultationen ausgeräumt. Die Arbeitgeber sind weiterhin bereit, zusammen mit den Sozialpartnern EU-konforme Vorschläge zum Lohnschutz zu entwickeln.
Der Bundesrat hat in der Europapolitik ein klares Signal an die EU ausgesandt. Er betont die Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz, die weiterentwickelt und mit einem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) gefestigt werden sollen. Die Landesregierung will weitere Gespräche mit der EU führen, damit die Kritik, die aus den innenpolitischen Konsultationen hervorgegangen ist, ausgeräumt werden kann. Vorbehalte bestehen im Bereich der flankierenden Massnahmen (FlaM), der Unionsbürgerrichtlinie sowie den staatlichen Beihilfen.
Geklärt hat der Bundesrat zudem den Zeitplan. Die offenen Fragen zum InstA sollen ohne Verzögerung beantwortet werden. Ebenso wendet sich der Bundesrat unmissverständlich gegen die Kündigungsinitiative der SVP, womit er die Bedeutung der bilateralen Verträge mit der EU hervorhebt.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst das klare Bekenntnis des Bundesrates, ein institutionelles Rahmenabkommen abzuschliessen und damit das geregelte Verhältnis zur EU nachhaltig weiterzuentwickeln. Stabile und verlässliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind essenziell für den Wohlstand und die Standortattraktivität unseres Landes. Das jetzt vorliegende Rahmenabkommen sichert den diskriminierungsfreien Zugang zu unserem grössten Exportmarkt, schafft Rechtssicherheit und bildet die Basis für die Weiterentwicklung der Verträge mit unserem wichtigsten Handelspartner.
Der Dachverband ist bereit, die vorgeschlagenen Präzisierungen zusammen mit den Sozialpartnern weiter zu konkretisieren, damit der bisherige Arbeitnehmerschutz in der Schweiz erhalten und gleichzeitig EU-konform ausgestaltet werden kann. Dass die Sozialpartner in diesen Prozess einbezogen werden, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Landesregierung, eine abgestützte und damit tragfähige Lösung anzustreben.
Kontakt:
Valentin Vogt, Präsident, Tel. 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch
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