EANS-News: ANDRITZ AG Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die
Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands
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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 105. ordentlichen
Hauptversammlung am 22. März 2012 beschlossene Aktienoptionsprogramm 2012
durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß § 95
Abs 6 AktG nachstehenden Bericht:
1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms
Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt
an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird
auch der in österreichischen CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)
vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher
festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von
Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks zu beziehen ist" (Regel
28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch auch stärker
an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am
erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der
Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK auf mindestens
drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch
ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms
notwendig.
2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden und bereits eingeräumten Optionen;
Dauer des Programms
Es sollen rund 100 bis 120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die
Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die
Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach
Verantwortungsbereich 6.000, 10.000, 15.000 oder 20.000, für Mitglieder des
Vorstands 40.000 und für den Vorsitzenden des Vorstands 50.000 betragen. Die
Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien
bedient werden. Insgesamt können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben
werden. Davon entfallen 210.000 Aktienoptionen auf die 5 Mitglieder des
Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2015 beginnen und am
30. April 2017 enden.
3. Ausübungsbedingungen
3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1. Mai
2012 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter
3.4 beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven
Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur ANDRITZ-GRUPPE
gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen
im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann. Weitere
Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR
20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des
Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.
Juni 2012 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer
allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am
Optionsprogramm 2012 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei
Ausübung nachgewiesen werden.
Berechtigte Personen, die auf Grund der Teilnahme am laufenden
Aktienoptionsprogramm ein Eigeninvestment geleistet haben, können dieses
Investment für das neue Beteiligungsprogramm verwenden. Aktien, welche in
Stiftungen gehalten werden, bei denen berechtigte Personen Stifter und
Begünstige sind, können auch als Eigeninvestment herangezogen werden.
Personen, die bisher noch nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen
haben, müssen bis spätestens 1. Juni 2012 ihr Eigeninvestment nachweisen.
3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der
Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse
der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 105. ordentliche
Hauptversammlung vom 22. März 2012 folgenden Kalenderwochen.
3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden wie Optionen
begeben wurden.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2017
(= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2014
bis 30. April 2015 mindestens 15 % über dem in 3.3 ermittelten
Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien)
des Geschäftsjahres 2013 oder der Gewinn je Aktie des Geschäftsjahres
2014 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) mindestens 15 %
über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) des Geschäftsjahres 2011 liegt,
oder wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2015
bis 30. April 2016 mindestens 20 % über dem unter Punkt 3.3.
ermittelten Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien)
des Geschäftsjahres 2014 oder der Gewinn je Aktie (bezogen auf die
Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2015 mindestens
20 % über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der
gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2011 liegt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50 % der Optionen
sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25 % der Optionen nach
drei Monaten und die restlichen 25 % nach weiteren drei Monaten bezogen
werden.
3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die
Gesellschaft ausgeübt werden.
4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und auf einzelne Organmitglieder unter Angabe der
jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien
Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 1.023.000 Aktienoptionen für 81
Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 190.000 Aktienoptionen auf
die fünf Mitglieder des Vorstands (50.000 Aktienoptionen für den
Vorstandsvorsitzenden, jeweils 40.000 bzw. 20.000 Aktienoptionen für die
Mitglieder des Vorstands), der Rest auf leitende Angestellte (die Anzahl der
je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach
Verantwortungsbereich 6.000, 10.000, 15.000 oder 20.000).
Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie.
5. Allgemeines
5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner
Behaltefrist.
5.3. Sämtliche im vorliegenden Bericht angegebenen Zahlen von Aktien
entsprechen jenen des von der 105. ordentlichen Hauptversammlung am 22.
März 2012 beschlossenen Aktienoptionsprogramms und beziehen sich damit
auf die Gesamtanzahl der derzeit ausgegebenen 52.000.000 Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,-- pro Aktie. Sie
verdoppeln sich durch Eintragung der ebenfalls von der 105. ordentlichen
Hauptversammlung am 22. März 2012 zum 8. Punkt der Tagesordnung
beschlossenen Teilung der Aktien im Verhältnis 1:2 (Aktiensplit) im
Firmenbuch.
5.4. Ebenso wird der unter 3.3. ermittelte Ausübungspreis infolge Eintragung
der von der 105. ordentlichen Hauptversammlung am 22. März 2012 zum 8.
Punkt der Tagesordnung beschlossenen Teilung der Aktien im Verhältnis 1:2
(Aktiensplit) im Firmenbuch durch Zwei geteilt.
Graz, im März 2012
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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